Familiengerichte in Deutschland sind oft nicht in der Lage, Gewalt gegen Frauen zu berücksichtigen. Die Auseinandersetzung vor einem solchen Gericht geht bis heute weiter, obwohl das Kind noch immer das gemeinsame Sorgerecht hat. Sarah Müllers Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie unzureichend die Richterinnen und Richter in solchen Verfahren handeln können.
Die Auseinandersetzung vor dem Familiengericht ist noch immer nicht beendet, obwohl sich das Kind bereits seit vier Jahren in diesem Fall befindet. Für Sarah Müller ist es noch immer unmöglich, eine Entscheidung über die Sorgerecht zu erhalten, weil sie den Unterschrift ihrer Ex-Partnerin benötigt, um ihre Auslandsreise mit ihrem Sohn und andere wichtige Entscheidungen zu treffen. Auch wenn das Gericht bereits ein psychologisches Gutachten erstellt hat, wird diese Entscheidung nicht berücksichtigt.
"Das ist so, als würde der Richter einfach durch die Finger riechen", sagt Gudrun Lies-Benachib vom Oberlandesgericht Frankfurt und Sprecherin des Berufsverbands "Neue Richter/innenvereinigung". Sie meint damit, dass das Gericht nicht in der Lage ist, den Realitätsfall zu berücksichtigen. Aus ihrer Perspektive ist es ein strukturelles Problem, das sich nicht lösen lässt.
Die Istanbul-Konvention ist eine internationale Vereinbarung, die auch in Deutschland direkt gilt. Sie schreibt vor, dass Partnerschaftsgewalt in Kindschaftsrechtsverfahren berücksichtigt werden muss. Das Bundesjustizministerium will Anfang 2026 einen Gesetzentwurf für das Gebot vorlegen.
Es ist jedoch nicht nur eine Anpassung der Verfahrenregeln, die erforderlich ist. Gudrun Lies-Benachib sagt, dass die Richterinnen und Richter in den Familiengerichten besser geschult werden müssen, um die Istanbul-Konvention anzuwenden. Eine Fortbildungspflicht besteht jedoch nicht.
Trotzdem gibt es einige Lösungen, wie man Gewalt vorher berücksichtigen kann. Beispielsweise kann ein Umgangsplan vorgeschlagen werden, der den Umgang eines gewalttätigen Ex-Partners mit dem Kind aussetzt. Oder sehr streng reguliert wird, damit es gesichert wird, dass die Frau diesem Mann nie wieder treffen muss.
"Wir werben mit großem Nachdruck dafür, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich im Familienrecht arbeiten, geschult sind, die Istanbul-Konvention anzuwenden", sagt NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Es gibt jedoch keine Fortbildungspflicht.
Trotzdem ist es wichtig, dass sich die Richterinnen und Richter auf den Fall einlassen, um eine Lösung zu finden. Das ist der Fall bei Sarah Müllers Familie, aber sie sieht bisher nicht, dass die Richterin in ihrem Fall entsprechend handelt.
Die Auseinandersetzung vor dem Familiengericht ist noch immer nicht beendet, obwohl sich das Kind bereits seit vier Jahren in diesem Fall befindet. Für Sarah Müller ist es noch immer unmöglich, eine Entscheidung über die Sorgerecht zu erhalten, weil sie den Unterschrift ihrer Ex-Partnerin benötigt, um ihre Auslandsreise mit ihrem Sohn und andere wichtige Entscheidungen zu treffen. Auch wenn das Gericht bereits ein psychologisches Gutachten erstellt hat, wird diese Entscheidung nicht berücksichtigt.
"Das ist so, als würde der Richter einfach durch die Finger riechen", sagt Gudrun Lies-Benachib vom Oberlandesgericht Frankfurt und Sprecherin des Berufsverbands "Neue Richter/innenvereinigung". Sie meint damit, dass das Gericht nicht in der Lage ist, den Realitätsfall zu berücksichtigen. Aus ihrer Perspektive ist es ein strukturelles Problem, das sich nicht lösen lässt.
Die Istanbul-Konvention ist eine internationale Vereinbarung, die auch in Deutschland direkt gilt. Sie schreibt vor, dass Partnerschaftsgewalt in Kindschaftsrechtsverfahren berücksichtigt werden muss. Das Bundesjustizministerium will Anfang 2026 einen Gesetzentwurf für das Gebot vorlegen.
Es ist jedoch nicht nur eine Anpassung der Verfahrenregeln, die erforderlich ist. Gudrun Lies-Benachib sagt, dass die Richterinnen und Richter in den Familiengerichten besser geschult werden müssen, um die Istanbul-Konvention anzuwenden. Eine Fortbildungspflicht besteht jedoch nicht.
Trotzdem gibt es einige Lösungen, wie man Gewalt vorher berücksichtigen kann. Beispielsweise kann ein Umgangsplan vorgeschlagen werden, der den Umgang eines gewalttätigen Ex-Partners mit dem Kind aussetzt. Oder sehr streng reguliert wird, damit es gesichert wird, dass die Frau diesem Mann nie wieder treffen muss.
"Wir werben mit großem Nachdruck dafür, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich im Familienrecht arbeiten, geschult sind, die Istanbul-Konvention anzuwenden", sagt NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Es gibt jedoch keine Fortbildungspflicht.
Trotzdem ist es wichtig, dass sich die Richterinnen und Richter auf den Fall einlassen, um eine Lösung zu finden. Das ist der Fall bei Sarah Müllers Familie, aber sie sieht bisher nicht, dass die Richterin in ihrem Fall entsprechend handelt.