"Betrüger in Ihrem Namen einkaufen: Was Sie tun müssen"
Eine Erkrankung ohne Symptome kann für manche unheilbar enden. Ebenso kann ein Identitätsdiebstahl, bei dem Betrüger in Ihrem Namen Handlungen ausführen, für Sie ernsthafte Folgen haben. Laut einer Umfrage von Deutschlands größter Auskunftei, der Schufa, hat immer jemanden (24 Prozent) im letzten Jahr etwas in ihrem Namen eingekauft oder Verträge abgeschlossen, ohne zu bezahlen.
Sollten Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sein, ist es entscheidend, dass Sie umgehend handeln. Strafanzeige bei der Polizei stellen und die Bank informieren. Für den Fall, dass auch Kontodaten abgeflossen sind, sollten betroffene Konten und Karten vorsorglich gesperrt werden.
Aber auch getäuschte Unternehmen können Sie mit Zahlungsaufforderungen belästigen. In solchen Fällen sollten Sie diesen widersprechen. Auf der Webseite der Verbraucherschützer können sich Betroffene einen interaktiven Musterbrief für ihren speziellen Fall entwerfen lassen, den sie anschließend samt einer Kopie über die Strafanzeige an den Absender der Forderung senden.
Es ist wichtig, auch die Auskunfteien zu informieren. Prüfen Sie, ob aufgrund des Vorfalls fehlerhafte Negativeinträge bei Schufa und Co. vorgenommen wurden, die Ihren Score verhageln. Diese Einträge können durch unbezahlte Rechnungen mehrfach erfolglos angemahnt werden. Opfern von Identitätsdiebstahl kann auf diese Weise ein Nachteil entstehen, den sie nicht zu verantworten haben.
Doch die gute Nachricht: Sie können ihn korrigieren lassen. Dafür müssen entsprechende Auskunfteien über den Identitätsbetrug in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel muss dafür ein schriftlicher Antrag gestellt werden, dem ebenfalls eine Kopie der Strafanzeige sowie eines Ausweisdokuments beizufügen ist.
Wie es bei der Schufa konkret funktioniert, darüber informiert die Auskunftei auf ihrer Webseite.
Eine Erkrankung ohne Symptome kann für manche unheilbar enden. Ebenso kann ein Identitätsdiebstahl, bei dem Betrüger in Ihrem Namen Handlungen ausführen, für Sie ernsthafte Folgen haben. Laut einer Umfrage von Deutschlands größter Auskunftei, der Schufa, hat immer jemanden (24 Prozent) im letzten Jahr etwas in ihrem Namen eingekauft oder Verträge abgeschlossen, ohne zu bezahlen.
Sollten Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sein, ist es entscheidend, dass Sie umgehend handeln. Strafanzeige bei der Polizei stellen und die Bank informieren. Für den Fall, dass auch Kontodaten abgeflossen sind, sollten betroffene Konten und Karten vorsorglich gesperrt werden.
Aber auch getäuschte Unternehmen können Sie mit Zahlungsaufforderungen belästigen. In solchen Fällen sollten Sie diesen widersprechen. Auf der Webseite der Verbraucherschützer können sich Betroffene einen interaktiven Musterbrief für ihren speziellen Fall entwerfen lassen, den sie anschließend samt einer Kopie über die Strafanzeige an den Absender der Forderung senden.
Es ist wichtig, auch die Auskunfteien zu informieren. Prüfen Sie, ob aufgrund des Vorfalls fehlerhafte Negativeinträge bei Schufa und Co. vorgenommen wurden, die Ihren Score verhageln. Diese Einträge können durch unbezahlte Rechnungen mehrfach erfolglos angemahnt werden. Opfern von Identitätsdiebstahl kann auf diese Weise ein Nachteil entstehen, den sie nicht zu verantworten haben.
Doch die gute Nachricht: Sie können ihn korrigieren lassen. Dafür müssen entsprechende Auskunfteien über den Identitätsbetrug in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel muss dafür ein schriftlicher Antrag gestellt werden, dem ebenfalls eine Kopie der Strafanzeige sowie eines Ausweisdokuments beizufügen ist.
Wie es bei der Schufa konkret funktioniert, darüber informiert die Auskunftei auf ihrer Webseite.