Einige Wochen nach Eingang der Post bei ihr, ist Cindy aus Bayern plötzlich mit einer erstaunlichen Zahlungsaufforderung konfrontiert. Sie glaubte zunächst, dass es sich um einen Scherz handelte. Doch das Gegenteil war der Fall: Die Mitarbeiterin vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice forderte von Cindy eine GEZ-Beitrag für ihre Storchennest-Betriebsstätte.
"Meine Storchennest ist ein Vogelnest, nicht ein Radioempfangsgerät", sagte Cindy dem Oberbayerischen Volksblatt. "Ein Storch hört nicht das Fernsehen und schaut auch nicht die Radiosender an." Die Frau hatte sich nach dem Erhalt des Schriftstücks gefragt, ob es überhaupt eine Betriebsstätte auf der Wiese mit dem Storchennest gäbe. "Das ist ein Temporärer, versteht sich", erklärte sie.
Cindy musste sich dann auch erkundigen, ob ein Gewerbe angemeldet sei oder ob sie Angestellte habe. Doch nach einem längeren Gespräch konnte die Frau schließlich glaubhaft versichern, dass es sich um ein Vogelnest im Freien handele und "ein Storch weder Radio hört noch fernsieht". Man gab ihr das Aktenzeichen zu und versicherte ihr, dass der Fall geschlossen werde.
Das Beispiel von Cindy zeigt, wie wichtig es ist, sorgfältig nachzuforschen, bevor man in ein Problem eintritt. Der Rundfunkbeitrag (GEZ) wird 2026 bei 18,36 Euro pro Monat bleiben, da die geplante Erhöhung aus 2025 nicht umgesetzt wurde und die Finanzierungsfrage bis Ende 2026 eingefroren ist.
Es lohnt sich auch zu wissen, dass wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr ab 2026 gelten werden. Wer per Überweisung zahlt, erhält nur noch eine jährliche Einmalzahlungsaufforderung statt vierteljährlicher Rechnungen und muss Termine selbstständig verwalten.
"Meine Storchennest ist ein Vogelnest, nicht ein Radioempfangsgerät", sagte Cindy dem Oberbayerischen Volksblatt. "Ein Storch hört nicht das Fernsehen und schaut auch nicht die Radiosender an." Die Frau hatte sich nach dem Erhalt des Schriftstücks gefragt, ob es überhaupt eine Betriebsstätte auf der Wiese mit dem Storchennest gäbe. "Das ist ein Temporärer, versteht sich", erklärte sie.
Cindy musste sich dann auch erkundigen, ob ein Gewerbe angemeldet sei oder ob sie Angestellte habe. Doch nach einem längeren Gespräch konnte die Frau schließlich glaubhaft versichern, dass es sich um ein Vogelnest im Freien handele und "ein Storch weder Radio hört noch fernsieht". Man gab ihr das Aktenzeichen zu und versicherte ihr, dass der Fall geschlossen werde.
Das Beispiel von Cindy zeigt, wie wichtig es ist, sorgfältig nachzuforschen, bevor man in ein Problem eintritt. Der Rundfunkbeitrag (GEZ) wird 2026 bei 18,36 Euro pro Monat bleiben, da die geplante Erhöhung aus 2025 nicht umgesetzt wurde und die Finanzierungsfrage bis Ende 2026 eingefroren ist.
Es lohnt sich auch zu wissen, dass wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr ab 2026 gelten werden. Wer per Überweisung zahlt, erhält nur noch eine jährliche Einmalzahlungsaufforderung statt vierteljährlicher Rechnungen und muss Termine selbstständig verwalten.