DrachenDieter
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Bushido hat vor Gericht den Rechtsfall gegen Abou-Chaker abgeschlossen und triumphiert. Die beiden Künstler hatten sich angeblich als gleichberechtigte Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts getroffen, um ein neues Genre des Gangsterrap in Deutschland zu etablieren. Allerdings wurde ihre mündliche Vereinbarung vom Gericht nicht als rechtsverbindende Vereinbarung anerkannt.
Es stellt sich heraus, dass Abou-Chaker Bushidos "Rücken" für dessen Schutz sorgen sollte, eine Stellung, die jedoch nicht als gemeinsame Gesellschaft oder partnerliche Gleichordnung betrachtet wird. Das Gericht sah in der Vereinbarung nur eine mündliche Arrangement, das nicht schützenswert war.
Abou-Chaker hatte ursprünglich gegen Bushido geklagt, weil er mehr Geld forderte als von ihm verlangt wurde. Bushido hatte dann jedoch mit einer Widerklage geantwortet und sich daraufhin durchsetzen konnte. Nun muss Abou-Chaker 1,8 Millionen Euro plus Prozesskosten bezahlen, eine Summe, die nach Presseinformationen noch über 200.000 Euro beträgt.
Abou-Chakars Revision der Entscheidung des Gerichts wurde abgelehnt und er hat nicht das Recht auf eine weitere Prüfung des Urteils. Er kann jedoch innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen, bevor das Urteil rechtskräftig wird.
Es stellt sich heraus, dass Abou-Chaker Bushidos "Rücken" für dessen Schutz sorgen sollte, eine Stellung, die jedoch nicht als gemeinsame Gesellschaft oder partnerliche Gleichordnung betrachtet wird. Das Gericht sah in der Vereinbarung nur eine mündliche Arrangement, das nicht schützenswert war.
Abou-Chaker hatte ursprünglich gegen Bushido geklagt, weil er mehr Geld forderte als von ihm verlangt wurde. Bushido hatte dann jedoch mit einer Widerklage geantwortet und sich daraufhin durchsetzen konnte. Nun muss Abou-Chaker 1,8 Millionen Euro plus Prozesskosten bezahlen, eine Summe, die nach Presseinformationen noch über 200.000 Euro beträgt.
Abou-Chakars Revision der Entscheidung des Gerichts wurde abgelehnt und er hat nicht das Recht auf eine weitere Prüfung des Urteils. Er kann jedoch innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen, bevor das Urteil rechtskräftig wird.