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Die Bundeswehr hat die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften für zivile Zwecke gestoppt. Der Stopp soll durch den geplanten Erhöhung der Streitkräfte zur Folge haben, erklärte das Verteidigungsministerium.
Zunächst werden 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden, betroffen sein. Diese seien grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet. Hinzu kommen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und nun nicht aus der Nutzung genommen werden.
Der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin sind unter anderem von den Arealen, die einer "strategischen Liegenschaftsreserve" zugeführt werden sollen, betroffen. Diese sollen kurzfristig zur Verfügung stehen.
Der Stopp hat jedoch auch Auswirkungen auf Länder und Kommunen, die bereits bestehende Planungen für eine zivile Nutzung der Flächen hatten. "Man sei sich der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und versuche, bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen", erklärte der zuständige Staatssekretär im Verteidigungsministerium Nils Hilmer.
Der Prozess der Umwandlung von Bundeswehr-Liegenschaften für eine zivile Nutzung hatte in den frühen 1990er-Jahren begonnen, als die Bundeswehr nach dem Ende des Kalten Kriegs stark verkleinert wurde. Er wurde dann in den 2010er-Jahren nach Aussetzung der Wehrpflicht noch einmal fortgeführt. Vielerorts sind auf ehemaligen Kasernengeländen der Bundeswehr Wohnungen entstanden.
Zunächst werden 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden, betroffen sein. Diese seien grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet. Hinzu kommen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und nun nicht aus der Nutzung genommen werden.
Der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin sind unter anderem von den Arealen, die einer "strategischen Liegenschaftsreserve" zugeführt werden sollen, betroffen. Diese sollen kurzfristig zur Verfügung stehen.
Der Stopp hat jedoch auch Auswirkungen auf Länder und Kommunen, die bereits bestehende Planungen für eine zivile Nutzung der Flächen hatten. "Man sei sich der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und versuche, bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen", erklärte der zuständige Staatssekretär im Verteidigungsministerium Nils Hilmer.
Der Prozess der Umwandlung von Bundeswehr-Liegenschaften für eine zivile Nutzung hatte in den frühen 1990er-Jahren begonnen, als die Bundeswehr nach dem Ende des Kalten Kriegs stark verkleinert wurde. Er wurde dann in den 2010er-Jahren nach Aussetzung der Wehrpflicht noch einmal fortgeführt. Vielerorts sind auf ehemaligen Kasernengeländen der Bundeswehr Wohnungen entstanden.