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Wahlprüfungsausschuss lehnt BSW-Einspruch in der Bundestagswahl ab
Der Wahlprüfungsausschuss hat sich offenbar gegen die Einsprüche des Bundesverbandes sozialer Wirtschaften (BSW) gegen den Beschluss über die Bundestagswahl entschieden. Das teilten Berichte von "Politico" und "Table.Briefings" mit, die auf einer internen Beschlussvorlage zitieren.
Das BSW hatte bei der Wahl den Einzug in den Bundestag um einige tausend Stimmen verfehlt und will eine Neuauszählung erreichen. Der Wahlprüfungsausschuss hatte jedoch entschieden, dass die Einsprüche des BSW unbegründet seien.
"Anhand des Vortrags der Einspruchsführer kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden", heißt es in der Beschlussempfehlung. "Die Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis sind üblich und Ausdruck der vorgesehenen Prüfmechanismen."
Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei seien nicht vorhanden, erklären Bundeswahlleiterin und Landeswahlleitungen. Zudem habe sich das BSW durch Nachzählungen in geringem Umfang verbessert.
Der Wahlprüfungsausschuss soll sich im Dezember über die Entscheidung des Ausschusses entscheiden. Das BSW hat bereits einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, der jedoch abgewiesen wurde.
Der Wahlprüfungsausschuss hat sich offenbar gegen die Einsprüche des Bundesverbandes sozialer Wirtschaften (BSW) gegen den Beschluss über die Bundestagswahl entschieden. Das teilten Berichte von "Politico" und "Table.Briefings" mit, die auf einer internen Beschlussvorlage zitieren.
Das BSW hatte bei der Wahl den Einzug in den Bundestag um einige tausend Stimmen verfehlt und will eine Neuauszählung erreichen. Der Wahlprüfungsausschuss hatte jedoch entschieden, dass die Einsprüche des BSW unbegründet seien.
"Anhand des Vortrags der Einspruchsführer kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden", heißt es in der Beschlussempfehlung. "Die Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis sind üblich und Ausdruck der vorgesehenen Prüfmechanismen."
Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei seien nicht vorhanden, erklären Bundeswahlleiterin und Landeswahlleitungen. Zudem habe sich das BSW durch Nachzählungen in geringem Umfang verbessert.
Der Wahlprüfungsausschuss soll sich im Dezember über die Entscheidung des Ausschusses entscheiden. Das BSW hat bereits einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, der jedoch abgewiesen wurde.