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Bundesregierung lockert Regeln für Wolfsabschuss: Rechtssicherer Tötungsbefreiung für Herdenschutzmaßnahmen
Der Bundeskanzler hat eine neue Richtlinie zum Umgang mit Wölfen im Landesinteresse verkündet. Ab sofort sollten Wolfe, die spezielle Zäune oder Hütehunde überwinden können, rechtssicher getötet werden dürfen - unabhängig vom Erhaltungszustand. Dies gilt auch für Fälle, in denen Vorkehrungen zum Herdenschutz nicht möglich sind, wie es in den Alpen mit ihren Almwiesen oder auf Norddeutschlands Deichen der Fall sein könnte.
In solchen Situationen sollten Wölfe getötet werden können, um Tiere vor Raub zu schützen. Die genauen Details hängen jedoch stark von den Ländern ab: Sie können die Regeln selbst festlegen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möchte sich aber auf die Förderung von Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunden konzentrieren.
Hierzu werden Erleichterungen bei der Finanzierung und höhere Prämien bei Weidetierrissen in Betracht gezogen. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern prüfen, ob dies sinnvoll ist. Wolfstrophäen, also die Zurschaustellung von und der Handel mit toten Wölfen, bleiben jedoch streng verboten.
Der Bundeskanzler hat eine neue Richtlinie zum Umgang mit Wölfen im Landesinteresse verkündet. Ab sofort sollten Wolfe, die spezielle Zäune oder Hütehunde überwinden können, rechtssicher getötet werden dürfen - unabhängig vom Erhaltungszustand. Dies gilt auch für Fälle, in denen Vorkehrungen zum Herdenschutz nicht möglich sind, wie es in den Alpen mit ihren Almwiesen oder auf Norddeutschlands Deichen der Fall sein könnte.
In solchen Situationen sollten Wölfe getötet werden können, um Tiere vor Raub zu schützen. Die genauen Details hängen jedoch stark von den Ländern ab: Sie können die Regeln selbst festlegen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möchte sich aber auf die Förderung von Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunden konzentrieren.
Hierzu werden Erleichterungen bei der Finanzierung und höhere Prämien bei Weidetierrissen in Betracht gezogen. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern prüfen, ob dies sinnvoll ist. Wolfstrophäen, also die Zurschaustellung von und der Handel mit toten Wölfen, bleiben jedoch streng verboten.