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Bürgergeld-Verschärfung: Strengere Regeln in Kraft ab 2026
Die künftigen Sanktionen für Bürgergeldempfänger sollen strenger werden. Wer sich mehr als drei Mal hintereinander nicht an seine Pflichten hält, kann sein gesamtes Bürgergeld verlieren - auch Miet- und Heizkosten bleiben jedoch weiter bezahlt.
Ausnahmen soll es geben für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Schon beim zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung wird künftig der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. Die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland kommen, sollen kein Bürgergeld bekommen. Sie werden stattdessen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt. Die Kosten beim Bürgergeld würden dadurch tatsächlich sinken.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Antragsteller müssen mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein, außerdem müssen sie hilfsbedürftig sein und ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegen.
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen. Personen, die alleine leben, sind in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft.
Im Kern gilt bei der Berechnung des Bürgergelds folgende Formel: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Der Regelbedarf ist ein wichtiger Baustein und zählt Kosten wie Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege.
Die Reform soll größere Einsparungen bringen. Das Arbeits- und Sozialministerium plant für 2026 bei Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt mit Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro. Parallel würden die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also in etwa ein Nullsummenspiel.
Die künftigen Sanktionen für Bürgergeldempfänger sollen strenger werden. Wer sich mehr als drei Mal hintereinander nicht an seine Pflichten hält, kann sein gesamtes Bürgergeld verlieren - auch Miet- und Heizkosten bleiben jedoch weiter bezahlt.
Ausnahmen soll es geben für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Schon beim zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung wird künftig der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. Die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland kommen, sollen kein Bürgergeld bekommen. Sie werden stattdessen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt. Die Kosten beim Bürgergeld würden dadurch tatsächlich sinken.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Antragsteller müssen mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein, außerdem müssen sie hilfsbedürftig sein und ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegen.
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen. Personen, die alleine leben, sind in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft.
Im Kern gilt bei der Berechnung des Bürgergelds folgende Formel: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Der Regelbedarf ist ein wichtiger Baustein und zählt Kosten wie Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege.
Die Reform soll größere Einsparungen bringen. Das Arbeits- und Sozialministerium plant für 2026 bei Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt mit Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro. Parallel würden die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also in etwa ein Nullsummenspiel.