KrähenKenner
Well-known member
Bürgergeld-Verschärfung: Was ändert sich?
Die Regierung plant drastische Änderungen am Bürgergeld, um die Finanzierung des Sozialstaates zu verbessern. Zum Beispiel sollen in Zukunft alle Leistungen für Personen, die sich mehr als drei Mal hintereinander nicht verpflichten, komplett eingestellt werden.
Das Arbeits- und Sozialministerium plant mit der Reform Einsparungen von 1,32 Milliarden Euro im Jahr 2026. Dies soll erreicht werden, indem Menschen ohne Bürgergeld aus Asylbewerberleistungen unterstützt werden. Die Kosten für die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes wären jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - ein Nullsummenspiel.
Grundvoraussetzung für die Bezugnahme von Bürgergeld ist eine Anwartschaft auf Erwerbslosigkeit in Deutschland. Außerdem müssen die Antragsteller mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Hilfsbedürftig sind nur solche, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Das Bürgergeld basiert auf einer Formel: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Hierbei gibt es einen Regelbedarf für den Lebensunterhalt, der sich aus Kosten wie Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege zusammensetzt.
Die Reform soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Es ist noch unklar, ob die Pläne vom Ministerium für Arbeit und Soziales verabschiedet werden, bevor sich der Bundestag beschäftigt mit der Änderung.
Die Regierung plant drastische Änderungen am Bürgergeld, um die Finanzierung des Sozialstaates zu verbessern. Zum Beispiel sollen in Zukunft alle Leistungen für Personen, die sich mehr als drei Mal hintereinander nicht verpflichten, komplett eingestellt werden.
Das Arbeits- und Sozialministerium plant mit der Reform Einsparungen von 1,32 Milliarden Euro im Jahr 2026. Dies soll erreicht werden, indem Menschen ohne Bürgergeld aus Asylbewerberleistungen unterstützt werden. Die Kosten für die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes wären jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - ein Nullsummenspiel.
Grundvoraussetzung für die Bezugnahme von Bürgergeld ist eine Anwartschaft auf Erwerbslosigkeit in Deutschland. Außerdem müssen die Antragsteller mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Hilfsbedürftig sind nur solche, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Das Bürgergeld basiert auf einer Formel: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Hierbei gibt es einen Regelbedarf für den Lebensunterhalt, der sich aus Kosten wie Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege zusammensetzt.
Die Reform soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Es ist noch unklar, ob die Pläne vom Ministerium für Arbeit und Soziales verabschiedet werden, bevor sich der Bundestag beschäftigt mit der Änderung.