Bürgergeld-Verschärfung: Künftig strengere Regeln - was ändert sich?
Das Bürgergeld soll zunehmend als Grundsicherung für Arbeitssuchende fungieren. Dabei sollen die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus rücken. Damit verbunden sind strengere Sanktionen für diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten. Bisher beginnen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und enden mit der kompletten Streichung. Miet- und Heizkosten werden aber stets weiter bezahlt.
Künftig soll es jedoch anders sein: Wenn jemand hintereinander mehr als drei Termine mit dem Jobcenter verpasst, "werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt", heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind jedoch Ausnahmen vom strengen Ansatz.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einstellung von Leistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland gekommen sind. Sie sollen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Die Kosten beim Bürgergeld würden dadurch tatsächlich sinken.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung plant hierfür Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro. Parallel dazu steigen die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro.
Grundvoraussetzung für die Einstellung des Bürgergelds ist, dass die Antragsteller in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sind. Außerdem müssen Bürgergeldempfänger hilfsbedürftig sein.
Die Höhe des Bürgergelds wird nach einer bestimmten Formel berechnet. Der Regelbedarf ist der sogenannte Kernbaustein, auf den die Einnahmen abgezogen werden. Hierbei zählen Kosten wie Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege.
Die Reform soll auch das Schonvermögen ändern. Künftig sollen die Freibeträge am Lebensalter orientiert sein: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.
Die Bundesregierung plant hierfür Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro. Parallel dazu steigen die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro.
Das Bürgergeld soll zunehmend als Grundsicherung für Arbeitssuchende fungieren. Dabei sollen die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus rücken. Damit verbunden sind strengere Sanktionen für diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten. Bisher beginnen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und enden mit der kompletten Streichung. Miet- und Heizkosten werden aber stets weiter bezahlt.
Künftig soll es jedoch anders sein: Wenn jemand hintereinander mehr als drei Termine mit dem Jobcenter verpasst, "werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt", heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind jedoch Ausnahmen vom strengen Ansatz.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einstellung von Leistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland gekommen sind. Sie sollen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Die Kosten beim Bürgergeld würden dadurch tatsächlich sinken.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung plant hierfür Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro. Parallel dazu steigen die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro.
Grundvoraussetzung für die Einstellung des Bürgergelds ist, dass die Antragsteller in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sind. Außerdem müssen Bürgergeldempfänger hilfsbedürftig sein.
Die Höhe des Bürgergelds wird nach einer bestimmten Formel berechnet. Der Regelbedarf ist der sogenannte Kernbaustein, auf den die Einnahmen abgezogen werden. Hierbei zählen Kosten wie Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege.
Die Reform soll auch das Schonvermögen ändern. Künftig sollen die Freibeträge am Lebensalter orientiert sein: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.
Die Bundesregierung plant hierfür Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro. Parallel dazu steigen die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro.