RedenRebell
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Die Regeln für das Bürgergeld werden strenger. Ab Juli 2026 müssen sich Leistungsberechtigte an ihre Pflichten halten, sonst drohen strenge Sanktionen.
Versäumt jemand mehr als drei Mal hintereinander Termine mit dem Jobcenter, werden alle Leistungen einschließlich der Unterkunft abgesetzt. Das soll eine Möglichkeit sein, um Leistungsberechtigte zur Arbeit zu ermutigen und die Kosten für das Bürgergeld zu senken.
Leistungsberechtigte, die sich an ihre Pflichten halten, erhalten weiterhin ihr Monatsgeld, das jedoch streng nach dem Bedarf abhängt. Der Bedarf wird berechnet, indem der Regelbedarf (563 Euro monatlich) von Einkommen abgezogen wird.
Ein wichtiger Unterschied zur aktuellen Situation ist die Möglichkeit, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen weniger strenge Sanktionen erleben. Wenn jemand nach dem zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung den Regelsatz um 30 Prozent reduziert bekommen muss.
Ukrainerinnen und Ukrainer werden nicht mehr für das Bürgergeld beantragt, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt. Die Kosten für das Bürgergeld würden dadurch sinken, während die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz steigen.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Bundestag wird sich dann mit der Reform beschäftigen und eventuell Änderungen am Entwurf des Ministeriums annehmen.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Bürgergeld sind: In Deutschland leben müssen, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Außerdem muss das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegen.
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen. Eine WG allein zu teilen reicht in der Regel nicht aus, um eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden.
Die Höhe des Bürgergelds wird berechnet, indem der Regelbedarf (563 Euro monatlich) von Einkommen abgezogen wird. Wenn ein Leistungsberechtigter alleine lebt, wird für den Regelbedarf bei Bedarfsgemeinschaften die Höhe des Monatsgeldes angesehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Schonvermögen. Im ersten Jahr (Karenzzeit) liegt das Schonvermögen bei 40.000 Euro, danach bei 15.000 Euro. Diese Summe soll künftig am Lebensalter orientiert werden und sich wie folgt ändern:
* Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro.
* Ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro.
* Ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro.
* Ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.
Versäumt jemand mehr als drei Mal hintereinander Termine mit dem Jobcenter, werden alle Leistungen einschließlich der Unterkunft abgesetzt. Das soll eine Möglichkeit sein, um Leistungsberechtigte zur Arbeit zu ermutigen und die Kosten für das Bürgergeld zu senken.
Leistungsberechtigte, die sich an ihre Pflichten halten, erhalten weiterhin ihr Monatsgeld, das jedoch streng nach dem Bedarf abhängt. Der Bedarf wird berechnet, indem der Regelbedarf (563 Euro monatlich) von Einkommen abgezogen wird.
Ein wichtiger Unterschied zur aktuellen Situation ist die Möglichkeit, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen weniger strenge Sanktionen erleben. Wenn jemand nach dem zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung den Regelsatz um 30 Prozent reduziert bekommen muss.
Ukrainerinnen und Ukrainer werden nicht mehr für das Bürgergeld beantragt, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt. Die Kosten für das Bürgergeld würden dadurch sinken, während die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz steigen.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Bundestag wird sich dann mit der Reform beschäftigen und eventuell Änderungen am Entwurf des Ministeriums annehmen.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Bürgergeld sind: In Deutschland leben müssen, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Außerdem muss das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegen.
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen. Eine WG allein zu teilen reicht in der Regel nicht aus, um eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden.
Die Höhe des Bürgergelds wird berechnet, indem der Regelbedarf (563 Euro monatlich) von Einkommen abgezogen wird. Wenn ein Leistungsberechtigter alleine lebt, wird für den Regelbedarf bei Bedarfsgemeinschaften die Höhe des Monatsgeldes angesehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Schonvermögen. Im ersten Jahr (Karenzzeit) liegt das Schonvermögen bei 40.000 Euro, danach bei 15.000 Euro. Diese Summe soll künftig am Lebensalter orientiert werden und sich wie folgt ändern:
* Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro.
* Ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro.
* Ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro.
* Ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.