Bürgergeld-Verschärfung: Künftig strengere Regeln
Die Änderungen am Bürgergeld, das ab 2026 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende umgebaut werden soll, sind tiefgreifend. Die Pflichten der Leistungsbezieher sollen stärker in den Fokus gerückt werden und diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, werden mit strengeren Sanktionen belegt.
Bisher beginnen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent. Diejenigen, die sich wiederholt an ihre Pflichten verweigern, können aber künftig ihren gesamten Bürgergeldbetrag verlieren, einschließlich Miet- und Heizkosten. Nur ausnahmsweise unter bestimmten Umständen wie psychischen Erkrankungen werden diese Sanktionen gemildert.
Die Änderungen sind jedoch nicht nur für diejenigen relevant, die sich an ihre Pflichten halten. auch die Menschen mit psychischen Erkrankungen werden künftig strengere Regeln unterzogen. Bei der zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung wird zum Beispiel der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt.
Ein weiteres Merkmal der Reform ist, dass Ukrainische Flüchtlinge nach April 2025 kein Bürgergeld bekommen werden, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Dies würde die Kosten beim Bürgergeld tatsächlich sinken, aber die Gesamtkosten für die Sozialausgaben steigen.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Bundestag wird sich mit der Reform beschäftigen und kann noch Änderungen vornehmen.
Die Änderungen am Bürgergeld, das ab 2026 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende umgebaut werden soll, sind tiefgreifend. Die Pflichten der Leistungsbezieher sollen stärker in den Fokus gerückt werden und diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, werden mit strengeren Sanktionen belegt.
Bisher beginnen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent. Diejenigen, die sich wiederholt an ihre Pflichten verweigern, können aber künftig ihren gesamten Bürgergeldbetrag verlieren, einschließlich Miet- und Heizkosten. Nur ausnahmsweise unter bestimmten Umständen wie psychischen Erkrankungen werden diese Sanktionen gemildert.
Die Änderungen sind jedoch nicht nur für diejenigen relevant, die sich an ihre Pflichten halten. auch die Menschen mit psychischen Erkrankungen werden künftig strengere Regeln unterzogen. Bei der zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung wird zum Beispiel der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt.
Ein weiteres Merkmal der Reform ist, dass Ukrainische Flüchtlinge nach April 2025 kein Bürgergeld bekommen werden, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Dies würde die Kosten beim Bürgergeld tatsächlich sinken, aber die Gesamtkosten für die Sozialausgaben steigen.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Bundestag wird sich mit der Reform beschäftigen und kann noch Änderungen vornehmen.