Bürgergeld-Verschärfung: Strengere Regeln kommen - was ändert sich?
Die Bundesregierung plant, die Regeln für das Bürgergeld zu verschärfen. Das soll die Effizienz der Finanzierung des Sozialstaates verbessern und gleichzeitig weniger Geld ausgeben. Die Änderungen tragen jedoch auch Vor- und Nachteile mit sich.
Im Kern soll das Bürgergeld zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" werden. Das bedeutet, dass die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus rücken. Wenn diese nicht nachkommen, drohen strengere Sanktionen. Versäumt jemand mehr als drei Termine mit dem Jobcenter, sind alle Leistungen einschließlich Kosten für die Unterkunft komplett eingestellt.
Ein Empfänger, der zweimal nicht erscheint oder beispielsweise eine Fortbildung verweigert, wird künftig den Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. Der Regelsatz wird sogar gestrichen, wenn jemand die Arbeitsaufnahme verweigert. Auch die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Die Änderungen tragen auch Auswirkungen auf Uckerländerinnen und Uckerländer, die nach April 2025 Deutschland besuchen. Sie sollen kein Bürgergeld bekommen, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Dies bedeutet tatsächlich eine Reduzierung der Kosten beim Bürgergeld.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Beratungen im Bundestag begannen jedoch bereits am 15. Januar und wurden von Kritik begleitet. Viele Verbände und Gewerkschaften fordern die Koalition zu Nachbesserungen auf.
Die geplanten Verschärfungen brächten kaum Einsparungen und können Betroffene im schlimmsten Fall ihr Zuhause kosten, warnen die Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Die Regeln für das Bürgergeld sollen strenger werden. Die Bedarfsgemeinschaft soll jedoch weiterhin wichtig sein. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen. Grundsätzlich gilt bei der Berechnung des Bürgergelds: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld.
Ein Kernbaustein ist dabei der Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichern soll. Der Regelbedarf liegt monatlich bei 563 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen. Bei Ehepartnern und Kindern ist der Satz geringer. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen, wenn sie als angemessen gelten.
Die Reform soll auch Auswirkungen auf die Höhe des Schonvermögens haben. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.
Die geplanten Änderungen tragen jedoch auch Vor- und Nachteile mit sich. Während sie die Effizienz der Finanzierung des Sozialstaates verbessern, drohen sie gleichzeitig Betroffenen das Zuhause zu entziehen.
Die Bundesregierung plant, die Regeln für das Bürgergeld zu verschärfen. Das soll die Effizienz der Finanzierung des Sozialstaates verbessern und gleichzeitig weniger Geld ausgeben. Die Änderungen tragen jedoch auch Vor- und Nachteile mit sich.
Im Kern soll das Bürgergeld zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" werden. Das bedeutet, dass die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus rücken. Wenn diese nicht nachkommen, drohen strengere Sanktionen. Versäumt jemand mehr als drei Termine mit dem Jobcenter, sind alle Leistungen einschließlich Kosten für die Unterkunft komplett eingestellt.
Ein Empfänger, der zweimal nicht erscheint oder beispielsweise eine Fortbildung verweigert, wird künftig den Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. Der Regelsatz wird sogar gestrichen, wenn jemand die Arbeitsaufnahme verweigert. Auch die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Die Änderungen tragen auch Auswirkungen auf Uckerländerinnen und Uckerländer, die nach April 2025 Deutschland besuchen. Sie sollen kein Bürgergeld bekommen, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Dies bedeutet tatsächlich eine Reduzierung der Kosten beim Bürgergeld.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Beratungen im Bundestag begannen jedoch bereits am 15. Januar und wurden von Kritik begleitet. Viele Verbände und Gewerkschaften fordern die Koalition zu Nachbesserungen auf.
Die geplanten Verschärfungen brächten kaum Einsparungen und können Betroffene im schlimmsten Fall ihr Zuhause kosten, warnen die Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Die Regeln für das Bürgergeld sollen strenger werden. Die Bedarfsgemeinschaft soll jedoch weiterhin wichtig sein. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen. Grundsätzlich gilt bei der Berechnung des Bürgergelds: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld.
Ein Kernbaustein ist dabei der Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichern soll. Der Regelbedarf liegt monatlich bei 563 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen. Bei Ehepartnern und Kindern ist der Satz geringer. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen, wenn sie als angemessen gelten.
Die Reform soll auch Auswirkungen auf die Höhe des Schonvermögens haben. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.
Die geplanten Änderungen tragen jedoch auch Vor- und Nachteile mit sich. Während sie die Effizienz der Finanzierung des Sozialstaates verbessern, drohen sie gleichzeitig Betroffenen das Zuhause zu entziehen.