KlartextKlaus
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Die Zukunft des Bürgergeldes: Stärkere Regeln und scharfe Kanten.
Die Bundesregierung plant eine Reform des Bürgergeldes, die es stärker regeln soll und die Leistungsbezieher besser zwingt, an den Pflichten zu arbeiten. Das Ziel ist es, das Bürgergeld zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" zu machen.
Versäumt jemand hintereinander mehr als drei Termine mit dem Jobcenter, sind alle Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft komplett eingestellt. Die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen. Nur Menschen mit psychischen Erkrankungen erhalten eine Ausnahme.
Die neuen Regeln gelten ab 2026 und sollen die Finanzierung des Sozialstaates um rund 1,32 Milliarden Euro einsparn. Das Arbeits- und Sozialministerium plant, dass die Kosten für das Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Antragsteller müssen sich mit drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Außerdem muss das Einkommen der so genannten Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegen.
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen, zum Beispiel Eheleute, Kinder jünger als 25 Jahre oder Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wer alleine lebt, gilt als Bedarfsgemeinschaft.
Die Höhe des Bürgergelds wird von der Summe der Bedarfe abzugezogen und dem Einkommen addiert. Das Schonvermögen soll sich künftig am Lebensalter orientieren. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro und ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro.
Die neue Reform soll künftig scharfe Kanten machen und die Leistungsbezieher besser zwingen, an den Pflichten zu arbeiten.
Die Bundesregierung plant eine Reform des Bürgergeldes, die es stärker regeln soll und die Leistungsbezieher besser zwingt, an den Pflichten zu arbeiten. Das Ziel ist es, das Bürgergeld zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" zu machen.
Versäumt jemand hintereinander mehr als drei Termine mit dem Jobcenter, sind alle Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft komplett eingestellt. Die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen. Nur Menschen mit psychischen Erkrankungen erhalten eine Ausnahme.
Die neuen Regeln gelten ab 2026 und sollen die Finanzierung des Sozialstaates um rund 1,32 Milliarden Euro einsparn. Das Arbeits- und Sozialministerium plant, dass die Kosten für das Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Antragsteller müssen sich mit drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Außerdem muss das Einkommen der so genannten Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegen.
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen, zum Beispiel Eheleute, Kinder jünger als 25 Jahre oder Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wer alleine lebt, gilt als Bedarfsgemeinschaft.
Die Höhe des Bürgergelds wird von der Summe der Bedarfe abzugezogen und dem Einkommen addiert. Das Schonvermögen soll sich künftig am Lebensalter orientieren. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro und ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro.
Die neue Reform soll künftig scharfe Kanten machen und die Leistungsbezieher besser zwingen, an den Pflichten zu arbeiten.