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Bürgergeld-Verordnung: Stärkere Regeln kommen - Kritiker warnen vor katastrophalen Konsequenzen
Die Bundesregierung plant, die Bürgergeld-Verordnung für 2026 zu verschärfen. Dies könnte zu strengeren Regeln und weniger Geld für die Leistungsberechtigten führen. Die neue Regelung soll es ermöglichen, dass diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, auch ihre Unterkunft verlieren.
Bisher beginnt die Sanktion bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und endet mit der kompletten Streichung. Doch künftig werden alle Leistungen einzustellen sein, wenn jemand drei Mal hintereinander nicht zu einem Termin erscheint oder eine Fortbildung verweigert. Auch die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt.
Die Kritiker warnen vor katastrophalen Konsequenzen. "Sofern der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert, wird der Regelsatz gestrichen und die Miete direkt an den Vermieter überwiesen", heißt es in dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses.
Die neue Regelung soll auch dazu führen, dass Ukrainerinnen und Ukrainer nach April 2025 keine Bürgergeld-Leistungen mehr erhalten. Stattdessen sollen sie Unterstützung durch das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die Kritiker befürchten, dass die Reform kaum Einsparungen bringt und sogar zu einer Verschärfung der Situation für die Leistungsberechtigten führen könnte. "Das ist ein schlimmes Spiel", sagt ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). "Wir befürchten, dass Betroffene ihr Zuhause verlieren könnten."
Die neue Regelung soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Es ist noch unklar, ob die Bundesregierung die Kritik berücksichtigen wird und Änderungen vornehmen wird.
Die Bürgergeld-Leistungen werden anhand einer Formel berechnet: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Der Regelbedarf, der zum Lebensunterhalt eingeschlagen wird, beträgt beispielsweise 563 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen.
Die neue Regelung soll auch zu Änderungen im Schonvermögen führen. Im ersten Jahr gibt es ein Schonvermögen von 40.000 Euro, danach bei 15.000 Euro. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro und ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.
Die Bundesregierung hofft, mit der neuen Regelung weniger Geld für die Leistungsberechtigten zu sparen. Parallel dazu sollen die Kosten für die Asylbewerberleistungen um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also ein Nullsummenspiel.
Die Beratungen über die neue Regelung fanden am 15. Januar statt und wurden von Kritik begleitet. Die Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie der DGB fordern eine Nachbesserung auf.
Die Bundesregierung plant, die Bürgergeld-Verordnung für 2026 zu verschärfen. Dies könnte zu strengeren Regeln und weniger Geld für die Leistungsberechtigten führen. Die neue Regelung soll es ermöglichen, dass diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, auch ihre Unterkunft verlieren.
Bisher beginnt die Sanktion bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und endet mit der kompletten Streichung. Doch künftig werden alle Leistungen einzustellen sein, wenn jemand drei Mal hintereinander nicht zu einem Termin erscheint oder eine Fortbildung verweigert. Auch die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt.
Die Kritiker warnen vor katastrophalen Konsequenzen. "Sofern der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert, wird der Regelsatz gestrichen und die Miete direkt an den Vermieter überwiesen", heißt es in dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses.
Die neue Regelung soll auch dazu führen, dass Ukrainerinnen und Ukrainer nach April 2025 keine Bürgergeld-Leistungen mehr erhalten. Stattdessen sollen sie Unterstützung durch das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die Kritiker befürchten, dass die Reform kaum Einsparungen bringt und sogar zu einer Verschärfung der Situation für die Leistungsberechtigten führen könnte. "Das ist ein schlimmes Spiel", sagt ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). "Wir befürchten, dass Betroffene ihr Zuhause verlieren könnten."
Die neue Regelung soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Es ist noch unklar, ob die Bundesregierung die Kritik berücksichtigen wird und Änderungen vornehmen wird.
Die Bürgergeld-Leistungen werden anhand einer Formel berechnet: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Der Regelbedarf, der zum Lebensunterhalt eingeschlagen wird, beträgt beispielsweise 563 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen.
Die neue Regelung soll auch zu Änderungen im Schonvermögen führen. Im ersten Jahr gibt es ein Schonvermögen von 40.000 Euro, danach bei 15.000 Euro. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro und ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.
Die Bundesregierung hofft, mit der neuen Regelung weniger Geld für die Leistungsberechtigten zu sparen. Parallel dazu sollen die Kosten für die Asylbewerberleistungen um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also ein Nullsummenspiel.
Die Beratungen über die neue Regelung fanden am 15. Januar statt und wurden von Kritik begleitet. Die Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie der DGB fordern eine Nachbesserung auf.