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Bürgergeld mit neuen Verschärfungen: Was ändert sich?
Das Bundeskabinett hat einen Beschluss über eine Reform des Bürgergeldes vorgelegt, der unter anderem strengere Sanktionen für Leistungsbezieher beinhaltet. Die Pflichten der Empfänger sollen stärker in den Fokus gerückt werden und die Kürzungen bei Verstößen gegen diese Pflichten wurden erhöht.
Bisher begannen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und endeten mit der kompletten Streichung. Miet- und Heizkosten werden jedoch weiterhin ausgezahlt. Künftig sollen alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt werden, wenn jemand mehr als drei Termine hintereinander beim Jobcenter versäumt.
Ausnahmen sollen unter anderem für Menschen mit psychischen Erkrankungen gelten. Schon beim zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung wird künftig der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. Der Regelsatz wird strengere gestrichen, wenn der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert. Auch die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Die Reform des Bürgergeldes soll auch dazu dienen, die Kosten zu senken. Die Kosten für das Asylbewerberleistungsgesetz sollen jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also ein Nullsummenspiel.
Der Bundeskanzler Friedrich Merz geht davon aus, dass die Beratungen über die Reform noch in diesem Jahr stattfinden. Die Reform könnte dann Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Es gibt einige Grundvoraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld: Der Antragsteller muss in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und nicht im Rentenalter sein. Außerdem müssen die Leistungsberechtigten hilfsbedürftig sein.
Die Bedarfsgemeinschaft ist eine Personengruppe, die zusammenlebt und Verantwortung füreinander übernimmt. Ehepaare, Kinder unter 25 Jahren oder Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten als Bedarfsgemeinschaft.
Beim Bürgergeld gilt die Formel: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Die Berechnung des Bürgergelds erfolgt anhand verschiedener Bausteine, wie zum Beispiel dem Regelbedarf, den Kosten für Unterkunft und Heizung oder dem Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende.
Es gibt auch ein Schonvermögen, das nicht antastet werden darf. Im ersten Jahr liegt das Schonvermögen bei 40.000 Euro, danach bei 15.000 Euro pro Person. Ab 2026 gilt jedoch einheitlich ein Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person - und zwar von Anfang an.
Die Bundesregierung plant für 2026 Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro beim Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt. Die Kosten für das Asylbewerberleistungsgesetz sollen jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also ein Nullsummenspiel.
Es ist noch zu früh zu sagen, wie sich diese Reform auf die Leistungsberechtigten auswirken wird. Es ist jedoch klar, dass die Pflichten der Empfänger stärker in den Fokus gerückt werden und die Kürzungen bei Verstößen gegen diese Pflichten erhöht wurden.
Das Bundeskabinett hat einen Beschluss über eine Reform des Bürgergeldes vorgelegt, der unter anderem strengere Sanktionen für Leistungsbezieher beinhaltet. Die Pflichten der Empfänger sollen stärker in den Fokus gerückt werden und die Kürzungen bei Verstößen gegen diese Pflichten wurden erhöht.
Bisher begannen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und endeten mit der kompletten Streichung. Miet- und Heizkosten werden jedoch weiterhin ausgezahlt. Künftig sollen alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt werden, wenn jemand mehr als drei Termine hintereinander beim Jobcenter versäumt.
Ausnahmen sollen unter anderem für Menschen mit psychischen Erkrankungen gelten. Schon beim zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung wird künftig der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. Der Regelsatz wird strengere gestrichen, wenn der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert. Auch die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Die Reform des Bürgergeldes soll auch dazu dienen, die Kosten zu senken. Die Kosten für das Asylbewerberleistungsgesetz sollen jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also ein Nullsummenspiel.
Der Bundeskanzler Friedrich Merz geht davon aus, dass die Beratungen über die Reform noch in diesem Jahr stattfinden. Die Reform könnte dann Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Es gibt einige Grundvoraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld: Der Antragsteller muss in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und nicht im Rentenalter sein. Außerdem müssen die Leistungsberechtigten hilfsbedürftig sein.
Die Bedarfsgemeinschaft ist eine Personengruppe, die zusammenlebt und Verantwortung füreinander übernimmt. Ehepaare, Kinder unter 25 Jahren oder Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten als Bedarfsgemeinschaft.
Beim Bürgergeld gilt die Formel: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Die Berechnung des Bürgergelds erfolgt anhand verschiedener Bausteine, wie zum Beispiel dem Regelbedarf, den Kosten für Unterkunft und Heizung oder dem Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende.
Es gibt auch ein Schonvermögen, das nicht antastet werden darf. Im ersten Jahr liegt das Schonvermögen bei 40.000 Euro, danach bei 15.000 Euro pro Person. Ab 2026 gilt jedoch einheitlich ein Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person - und zwar von Anfang an.
Die Bundesregierung plant für 2026 Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro beim Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt. Die Kosten für das Asylbewerberleistungsgesetz sollen jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also ein Nullsummenspiel.
Es ist noch zu früh zu sagen, wie sich diese Reform auf die Leistungsberechtigten auswirken wird. Es ist jedoch klar, dass die Pflichten der Empfänger stärker in den Fokus gerückt werden und die Kürzungen bei Verstößen gegen diese Pflichten erhöht wurden.