"Brandenburger ehrenamtliche Helfer: Jetzt mit offiziellen Anreizen angehalten"
Die brandenburgischen Ehrenamtler, die sich in den letzten Jahren für die Unterstützung von Pflegebedürftigen engagieren, haben nun eine neue Herausforderung. Um ihre Dienstleistungen anbieten zu können, müssen sie sich bei dem Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus registrieren lassen. Ebenso müssen die Helfer ein sechsstündiges Schulungsprogramm absolven, das unter anderem auf Hilfen im Notfall und rechtliche Fragen eingeht.
In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt soll künftig eine "Service-Point" eingerichtet werden. Diese Einrichtung soll Interessierte beraten und die Schulungen anbieten. Die Helfer können sich ab diesem Monat für einen Service-Punkt anmelden, um ihre Unterstützung zu organisieren.
Die brandenburgische Regierung hat jedoch klare Grenzen für die ehrenamtlichen Helfer gesetzt. Ein einzelner Helfer darf maximal zwei Pflegebedürftige betreuen. Zudem ist eine Aufwandsentschädigung von höchstens zehn Euro pro Stunde abzuerkennen, um das Angebot nicht in ein Geschäftsmodell zu verwandeln. "Wir wollen unsere ehrenamtlichen Helfer nicht aufs Spiel setzen", erklärte Sozialministerin Britta Müller. "Wir möchten sicherstellen, dass die Unterstützung für Pflegebedürftige auf freiwilliger Grundlage erfolgt".
Direkte Angehörige der Pflegebedürftigen müssen ihre Leistungen weiterhin direkt über die Pflegekasse abrechnen. Bisher nutzen nur etwa jeder Zweite den Entlastungsbeitrag der Pflegekassen, während mehr als 190.000 Menschen in Brandenburg zu Hause unterstützt werden müssen.
Die brandenburgischen Ehrenamtler, die sich in den letzten Jahren für die Unterstützung von Pflegebedürftigen engagieren, haben nun eine neue Herausforderung. Um ihre Dienstleistungen anbieten zu können, müssen sie sich bei dem Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus registrieren lassen. Ebenso müssen die Helfer ein sechsstündiges Schulungsprogramm absolven, das unter anderem auf Hilfen im Notfall und rechtliche Fragen eingeht.
In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt soll künftig eine "Service-Point" eingerichtet werden. Diese Einrichtung soll Interessierte beraten und die Schulungen anbieten. Die Helfer können sich ab diesem Monat für einen Service-Punkt anmelden, um ihre Unterstützung zu organisieren.
Die brandenburgische Regierung hat jedoch klare Grenzen für die ehrenamtlichen Helfer gesetzt. Ein einzelner Helfer darf maximal zwei Pflegebedürftige betreuen. Zudem ist eine Aufwandsentschädigung von höchstens zehn Euro pro Stunde abzuerkennen, um das Angebot nicht in ein Geschäftsmodell zu verwandeln. "Wir wollen unsere ehrenamtlichen Helfer nicht aufs Spiel setzen", erklärte Sozialministerin Britta Müller. "Wir möchten sicherstellen, dass die Unterstützung für Pflegebedürftige auf freiwilliger Grundlage erfolgt".
Direkte Angehörige der Pflegebedürftigen müssen ihre Leistungen weiterhin direkt über die Pflegekasse abrechnen. Bisher nutzen nur etwa jeder Zweite den Entlastungsbeitrag der Pflegekassen, während mehr als 190.000 Menschen in Brandenburg zu Hause unterstützt werden müssen.