Diskutant43
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Ein unerwarteter Fund bei Besichtigung seiner Immobilie: Ein Hausbesitzer entdeckt illegalen Bewohner. Doch wie geht es weiter?
Jérôme Vaudour hatte geplant, seine Wohnung in Thouars zu vermieten. Doch bei einer Besichtigung wurde er auf eine Überraschung gestoßen: Eine der Wohnungen war bereits besetzt - von einem unbefugten Hausbesitzer. Der Mieter im Obergeschoss hatte den Besitz des Hausbesitzers erfahren und hatte ihn informiert.
Der Vermieter war schockiert. Er hatte offiziell angekündigt, dass die Wohnung nicht vermietet sei. Doch der Hausbesitzer hatte sich bereits einbezogen und machte sich weiterhin in der Wohnung breit. Trotz einer Anzeige bei der Polizei blieb der Hausbesitzer unerreichbar.
Jérôme Vaudour ist nun gezwungen, rechtliche Schritte einzulegen, um den Hausbesitzer zu vertreiben. Doch auch hier sind Hürden zu überwinden: Ohne eine gerichtliche Anordnung oder eine Verfügung der Präfektur bleibt die Polizei machtlos.
Eigentümer in Schwierigkeiten
Das Kasbarian-Gesetz, das 2023 in Kraft trat, könnte eine Lösung bringen. Eigentümer können bei Nachweis des Besitzes ein vereinfachtes Verfahren einleiten, das die Räumung ohne langwierigen Gerichtsprozess erlaubt. Doch Jérôme Vaudour hat noch keine klare Perspektive.
Bürgermeister zeigten Verständnis
Der Bürgermeister von Thouars drückte sein Verständnis für die Situation aus und bot sich an, persönlich mit dem Eigentümer zu sprechen. Doch auch hier sind Grenzen: Die rechtlichen Schritte müssen durch die Präfektur und Justiz gestellt werden.
Ein weiterer Fall von Hausbesetzung
In den Niederlanden gibt es eine junge Frau, die in einem umgebauten Schafstall lebt. Sie hat sich für diese Wohnform entschieden, um Geld zu sparen. Doch auch hier ist ein Problem: Die Behausung ist nicht erlaubt.
Ein Fall wie dieser ist oft schwer zu lösen. Doch vielleicht gibt es eine Lösung - und doch bleibt der Weg unbeweglich.
Jérôme Vaudour hatte geplant, seine Wohnung in Thouars zu vermieten. Doch bei einer Besichtigung wurde er auf eine Überraschung gestoßen: Eine der Wohnungen war bereits besetzt - von einem unbefugten Hausbesitzer. Der Mieter im Obergeschoss hatte den Besitz des Hausbesitzers erfahren und hatte ihn informiert.
Der Vermieter war schockiert. Er hatte offiziell angekündigt, dass die Wohnung nicht vermietet sei. Doch der Hausbesitzer hatte sich bereits einbezogen und machte sich weiterhin in der Wohnung breit. Trotz einer Anzeige bei der Polizei blieb der Hausbesitzer unerreichbar.
Jérôme Vaudour ist nun gezwungen, rechtliche Schritte einzulegen, um den Hausbesitzer zu vertreiben. Doch auch hier sind Hürden zu überwinden: Ohne eine gerichtliche Anordnung oder eine Verfügung der Präfektur bleibt die Polizei machtlos.
Eigentümer in Schwierigkeiten
Das Kasbarian-Gesetz, das 2023 in Kraft trat, könnte eine Lösung bringen. Eigentümer können bei Nachweis des Besitzes ein vereinfachtes Verfahren einleiten, das die Räumung ohne langwierigen Gerichtsprozess erlaubt. Doch Jérôme Vaudour hat noch keine klare Perspektive.
Bürgermeister zeigten Verständnis
Der Bürgermeister von Thouars drückte sein Verständnis für die Situation aus und bot sich an, persönlich mit dem Eigentümer zu sprechen. Doch auch hier sind Grenzen: Die rechtlichen Schritte müssen durch die Präfektur und Justiz gestellt werden.
Ein weiterer Fall von Hausbesetzung
In den Niederlanden gibt es eine junge Frau, die in einem umgebauten Schafstall lebt. Sie hat sich für diese Wohnform entschieden, um Geld zu sparen. Doch auch hier ist ein Problem: Die Behausung ist nicht erlaubt.
Ein Fall wie dieser ist oft schwer zu lösen. Doch vielleicht gibt es eine Lösung - und doch bleibt der Weg unbeweglich.