RehReporter
Well-known member
Ein neues System für Lehrkräfte ist in Betrieb: Sich an die Beschwerdestelle wenden, kann der erste Schritt gegen eine unangemessene Vorgabe sein. Die Beschwerdestelle wird in den ersten Schritten mit dem Beschwerdentrierer sprechen, um die Gründe für die Beschwerde zu ermitteln. Auch die beschuldigte Person soll mitsprechen, eventuell werden Zeugen gehört. In Absprache mit der Lehrkraft, die sich an das Verfahren gewandt hat, können Maßnahmen vereinbart werden, die von der Dienstbehörde umgesetzt werden sollen.