KlarDenker
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Ein Gericht in Berlin hat entschieden, dass TikTok ein "nicht zu vernachlässigenden Anreiz" für Jugendliche bietet, ihr Alter falsch anzugeben. Dies bedeutet, dass die Plattform bestimmte Funktionen nicht verfügbar ist, solange das Alter eines Nutzers unter 16 Jahren festgestellt wird.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt, weil sie befürchtete, dass die einfache Abfrage des Geburtsdatums bei der Registrierung nicht ausreichend ist, um festzustellen, ob jemand schon 16 Jahre alt ist oder nicht. "Eine solche nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos", sagte Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale.
Das Gericht sah jedoch einen Anreiz für Jugendliche, ihr Alter zu falsch angeben, da dies es ermöglichen würde, die Plattform ohne die für jüngere Menschen geltenden Einschränkungen zu nutzen. Zudem würde die Altersabfrage bei TikTok den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht gerecht.
Die Zivilkammer verurteilte nun dazu, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Deutschland bei Nutzung der Videoplattform personenbezogene Daten von registrierten Nutzern im Alter zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einwilligung des Trägers elterlicher Verantwortung für die "Versendung von Marketingnachrichten und zur Anzeige personalisierter Werbung zu verarbeiten".
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt, weil sie befürchtete, dass die einfache Abfrage des Geburtsdatums bei der Registrierung nicht ausreichend ist, um festzustellen, ob jemand schon 16 Jahre alt ist oder nicht. "Eine solche nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos", sagte Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale.
Das Gericht sah jedoch einen Anreiz für Jugendliche, ihr Alter zu falsch angeben, da dies es ermöglichen würde, die Plattform ohne die für jüngere Menschen geltenden Einschränkungen zu nutzen. Zudem würde die Altersabfrage bei TikTok den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht gerecht.
Die Zivilkammer verurteilte nun dazu, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Deutschland bei Nutzung der Videoplattform personenbezogene Daten von registrierten Nutzern im Alter zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einwilligung des Trägers elterlicher Verantwortung für die "Versendung von Marketingnachrichten und zur Anzeige personalisierter Werbung zu verarbeiten".