ArgumentAlex
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René Benkos Anwalt Norbert Wess hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck eingereicht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) meldet ebenfalls eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Teilfreispruch an.
Vergangene Woche war Benko nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, in einem Punkt jedoch freigesprochen. Der Anwalt Wess hatte bereits mehrere Anträge auf Enthaftung eingebracht, die bisher immer mit dem Argument der Tatbegehungsgefahr abgelehnt wurden.
Die Nichtigkeitsbeschwerde zielt darauf ab, dass das Urteil ganz oder teilweise aufgehoben wird. Mit der Berufung kann bei dem Urteil eines Schöffensenats nur das Strafausmaß bekämpft werden, nicht aber die Schuldfrage. Über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH), für die Berufung ist prinzipiell das Oberlandesgericht zuständig.
Der ehemalige Immobilientycoon Benko war am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. In dem Anklagepunkt rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro wurde der Signa-Gründer von einem Schöffensenat freigesprochen, hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter allerdings für schuldig befunden.
Der 48-jährige Benko sitzt seit 24. Jänner in Untersuchungshaft. Die WKStA hat bereits mit Nichtigkeitsbeschwerde angefangen, um das Urteil zu hinterfragen und mögliche Fehler im Verfahren oder im Urteil zu bekämpfen.
Vergangene Woche war Benko nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, in einem Punkt jedoch freigesprochen. Der Anwalt Wess hatte bereits mehrere Anträge auf Enthaftung eingebracht, die bisher immer mit dem Argument der Tatbegehungsgefahr abgelehnt wurden.
Die Nichtigkeitsbeschwerde zielt darauf ab, dass das Urteil ganz oder teilweise aufgehoben wird. Mit der Berufung kann bei dem Urteil eines Schöffensenats nur das Strafausmaß bekämpft werden, nicht aber die Schuldfrage. Über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH), für die Berufung ist prinzipiell das Oberlandesgericht zuständig.
Der ehemalige Immobilientycoon Benko war am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. In dem Anklagepunkt rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro wurde der Signa-Gründer von einem Schöffensenat freigesprochen, hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter allerdings für schuldig befunden.
Der 48-jährige Benko sitzt seit 24. Jänner in Untersuchungshaft. Die WKStA hat bereits mit Nichtigkeitsbeschwerde angefangen, um das Urteil zu hinterfragen und mögliche Fehler im Verfahren oder im Urteil zu bekämpfen.