Ein weiterer Streit um die Zukunft des Strabag: Die russischen Miteigentümer bleiben, auch wenn es nicht mehr so offensichtlich ist. Der Baukonzern kämpft gegen Sanktionen und setzt sich für eine Lösung ein.
Der Strabag ist ein Unternehmen mit mehreren Miteigentümern, von denen einer, die russische Oligarchie, sanktionierte Person ist. Die Strabag-Anteile dieser Person werden durch EU-Sanktionen auf 24,1 Prozent reduziert, was jedoch nicht bedeutet, dass sie aus dem Unternehmen entfernt wird.
Der Europäische Gerichtshof soll nun die Frage klären, ob die Sanktionen tatsächlich bedeuten, dass diese Person ihre Stimmrechte verliert oder nur für bestimmte Entscheidungen außer Kraft gesetzt werden. Der Streit dreht sich um die Frage, ob es möglich ist, einen nicht sanktionierten Shareholder zu haben.
Der Strabag hat bereits in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, um die russischen Miteigentümer auszuschalten. Sie haben das Stimmrecht der Russen entzogen und den Anteil von 27,8 auf 24,1 Prozent reduziert. Diese Maßnahmen waren jedoch nicht erfolgreich.
Der Strabag möchte nun eine Lösung finden, um die russischen Miteigentümer aus dem Unternehmen zu entfernen. Eine Möglichkeit wäre, die Sanktionen aufzuheben und die Anteile an den Markt zu bringen. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Klage in Wien einzulegen und die russischen Strabag-Aktien pfänden zu lassen.
Der Streit um die Zukunft des Strabag ist ein weiterer Beweis dafür, dass die EU-Sanktionen gegen Russland noch immer ein Thema sind. Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird und welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Strabag und das Unternehmen haben wird.
Der Strabag ist ein Unternehmen mit mehreren Miteigentümern, von denen einer, die russische Oligarchie, sanktionierte Person ist. Die Strabag-Anteile dieser Person werden durch EU-Sanktionen auf 24,1 Prozent reduziert, was jedoch nicht bedeutet, dass sie aus dem Unternehmen entfernt wird.
Der Europäische Gerichtshof soll nun die Frage klären, ob die Sanktionen tatsächlich bedeuten, dass diese Person ihre Stimmrechte verliert oder nur für bestimmte Entscheidungen außer Kraft gesetzt werden. Der Streit dreht sich um die Frage, ob es möglich ist, einen nicht sanktionierten Shareholder zu haben.
Der Strabag hat bereits in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, um die russischen Miteigentümer auszuschalten. Sie haben das Stimmrecht der Russen entzogen und den Anteil von 27,8 auf 24,1 Prozent reduziert. Diese Maßnahmen waren jedoch nicht erfolgreich.
Der Strabag möchte nun eine Lösung finden, um die russischen Miteigentümer aus dem Unternehmen zu entfernen. Eine Möglichkeit wäre, die Sanktionen aufzuheben und die Anteile an den Markt zu bringen. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Klage in Wien einzulegen und die russischen Strabag-Aktien pfänden zu lassen.
Der Streit um die Zukunft des Strabag ist ein weiterer Beweis dafür, dass die EU-Sanktionen gegen Russland noch immer ein Thema sind. Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird und welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Strabag und das Unternehmen haben wird.