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Ein Beschluss des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrats wird den Betroffenen drei Monate Zeit geben, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten.
Bis zum 1. April 2025 können Ukrainer, die im Laufe des Jahres Asylbegründungen beantragt haben, kein Bürgergeld mehr erhalten und werden weiterhin Sozialhilfe erhalten. Die Regelung sieht jedoch ein Ausstreich der Bürgergeld-Verkündung ab dem 1. April 2025 aus.
Die Betroffenen erhalten nach drei Monaten keine Asylbewerberleistungen mehr, sondern nur dann, wenn ihr bewilligter Bezug endet. Die Arbeitsministerin fordert von den Geflüchteten, sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.
Wenn die Betroffenen keine Eigenbemühungen bezüglich einer Erwerbstätigkeit nachweisen können, sollen sie verpflichtet werden, sich an einem Integrationskurs teilzunehmen.
Bis zum 1. April 2025 können Ukrainer, die im Laufe des Jahres Asylbegründungen beantragt haben, kein Bürgergeld mehr erhalten und werden weiterhin Sozialhilfe erhalten. Die Regelung sieht jedoch ein Ausstreich der Bürgergeld-Verkündung ab dem 1. April 2025 aus.
Die Betroffenen erhalten nach drei Monaten keine Asylbewerberleistungen mehr, sondern nur dann, wenn ihr bewilligter Bezug endet. Die Arbeitsministerin fordert von den Geflüchteten, sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.
Wenn die Betroffenen keine Eigenbemühungen bezüglich einer Erwerbstätigkeit nachweisen können, sollen sie verpflichtet werden, sich an einem Integrationskurs teilzunehmen.