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"Ein Bruch mit der Vergangenheit: VfGH entscheidet, dass alle Menschen Eizellen einfrieren lassen können"
Ein wichtiges Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat die Debatte über das Einfrieren von Eizellen in Österreich neu gestellt. Das Gericht hat entschieden, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer Lebenssituation, ihre Eizellen einfrieren lassen können - auch ohne medizinische Gründe.
Dieser Schritt ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin in Österreich. Die Entscheidung des VfGH bringt es dem Land ein Stück näher an andere europäische Länder, bei denen die Möglichkeit des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund bereits länger besteht.
Ein wichtiger Grund für diese Entscheidung ist die zunehmende Debatte über die gesellschaftliche Realität, dass Menschen immer später Eltern werden. Frauen beginnen in ihrer Biologie ab Mitte 30 mit einer deutlichen Abnahme ihrer Fruchtbarkeit, während Männer die Qualität ihrer Spermien ebenfalls mit dem Alter verringern.
Das Social Egg Freezing, also das Einfrieren unbefruchteter Eizellen, bietet eine Möglichkeit, diese Prozesse zu verlangsamen. Doch bislang war dies nur für medizinische Gründe erlaubt. Jetzt hat der VfGH entschied, dass es auch ohne medizinischen Grund möglich sein muss.
Doch noch gibt es viele offene Fragen. Zum Beispiel ist unklar, ob alleinstehende Frauen ihre Eizellen später nutzen können, um einen Kinderwunsch zu erfüllen. Auch kann nicht sofort gekryokonserviert werden - eine Frist von bis zum März 2027 soll jedoch ausreichen, um die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes umfassend diskutieren zu können.
Die IVF-Gesellschaft in Österreich ist im ständigen Austausch mit dem zuständigen Ministerium. Andreas Obruca, Kinderwunsch-Mediziner und Präsident der Österreichischen IVF-Gesellschaft, ist positiv gestimmt auf die Entscheidung des VfGH. Er sieht jedoch auch Handlungsbedarf in Bezug auf die rechtliche Situation für alleinstehende Frauen.
Die Entscheidung des VfGH bringt es Österreich ein Stück näher an eine Gesellschaft, in der die Menschen mehr Freiheit haben, ihre eigene Fortpflanzung zu planen. Doch noch gibt es viel zu tun, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu diesen Möglichkeiten haben.
Ein wichtiges Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat die Debatte über das Einfrieren von Eizellen in Österreich neu gestellt. Das Gericht hat entschieden, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer Lebenssituation, ihre Eizellen einfrieren lassen können - auch ohne medizinische Gründe.
Dieser Schritt ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin in Österreich. Die Entscheidung des VfGH bringt es dem Land ein Stück näher an andere europäische Länder, bei denen die Möglichkeit des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund bereits länger besteht.
Ein wichtiger Grund für diese Entscheidung ist die zunehmende Debatte über die gesellschaftliche Realität, dass Menschen immer später Eltern werden. Frauen beginnen in ihrer Biologie ab Mitte 30 mit einer deutlichen Abnahme ihrer Fruchtbarkeit, während Männer die Qualität ihrer Spermien ebenfalls mit dem Alter verringern.
Das Social Egg Freezing, also das Einfrieren unbefruchteter Eizellen, bietet eine Möglichkeit, diese Prozesse zu verlangsamen. Doch bislang war dies nur für medizinische Gründe erlaubt. Jetzt hat der VfGH entschied, dass es auch ohne medizinischen Grund möglich sein muss.
Doch noch gibt es viele offene Fragen. Zum Beispiel ist unklar, ob alleinstehende Frauen ihre Eizellen später nutzen können, um einen Kinderwunsch zu erfüllen. Auch kann nicht sofort gekryokonserviert werden - eine Frist von bis zum März 2027 soll jedoch ausreichen, um die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes umfassend diskutieren zu können.
Die IVF-Gesellschaft in Österreich ist im ständigen Austausch mit dem zuständigen Ministerium. Andreas Obruca, Kinderwunsch-Mediziner und Präsident der Österreichischen IVF-Gesellschaft, ist positiv gestimmt auf die Entscheidung des VfGH. Er sieht jedoch auch Handlungsbedarf in Bezug auf die rechtliche Situation für alleinstehende Frauen.
Die Entscheidung des VfGH bringt es Österreich ein Stück näher an eine Gesellschaft, in der die Menschen mehr Freiheit haben, ihre eigene Fortpflanzung zu planen. Doch noch gibt es viel zu tun, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu diesen Möglichkeiten haben.