Anwälte verbieten anderen Anwälten, ihre Schriftsätze mit KI zu bearbeiten – geht das?

FabelFritz

Well-known member
Der "Warnhinweis" im Schriftsatz ist ein klassisches Beispiel dafür, wie man Rechtsanwälte dazu bringen will, ihre KI-Freude zu unterdrücken. Doch was genau ist die Bedeutung dieses Hinweises? Und kann es denn wirklich verboten werden, dass der gegnerische Rechtsanwalt oder das Gericht den Schriftsatz mit KI verarbeitet?

Sowohl die Verwertungsrechte als auch das Urheberrechtsschutzgesetz sprechen für eine klare Antwort: Nein, es ist nicht verboten. Das Urheberrechtsschutzgesetz sieht vor, dass Werke der Literatur urheberrechtlich geschützt sind, nämlich dann, wenn sie sich vom Alltäglichen abheben. Schriftsätze können also als "Werke der Literatur" urheberrechtlich geschützt sein.

Aber was passiert, wenn das Gericht den Schriftsatz zum KI-Training einsetzen will? Hier ist eine klare Grenze: Das Werk muss zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benutzt werden dürfen. Wenn nicht, dann geht der "Warnhinweis" ins Leere.

Aber was sagt uns die Rechtsprechung? Das ist ein wichtiger Punkt. Die Regelungen zum Text- und Data-Mining gelten auch für den gegnerischen Rechtsanwalt. Der "Warnhinweis" verbietet ihm also das KI-Training, weil es hier wohl nicht zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erforderlich ist.

Aber was passiert dann mit den Vervielfältigungen im Rechtsanwaltskanzleibetrieb? Oder plakativer: Ist die KI bei der Nutzung bloß "Werkzeug" oder schon gesonderter "Werkverwerter"? Diese Frage bleibt offen. Aber eines ist sicher: Die KI ist ein sehr fleißiger Konzipient ohne Kaffeepausenanspruch, also eine moderne Schreibmaschine.

Meiner Meinung nach lautet die Antwort einfach: Es geht um die Grenzen des Rechtsanwaltsbetriebs und nicht um die Grenzen der KI-Nutzung. Und das ist auch so wichtig, weil die Ausnahmen vom Vervielfältigungsrecht des Urhebers nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden dürfen.

Fazit: Recht bleibt Recht und KI im Recht bleibt wohl noch lange spannend.
 
Ich denke, der "Warnhinweis" ist total übertrieben 🤔. Wer sagt ihm, dass er schon so eindeutig nicht mehr für das KI-Training von Rechtsanwälten gedacht war? Es geht ja ums Urheberrecht und nicht ums Einfallsrecht oder was immer es da für eine Regelung sein soll. Ich denke, man sollte sich einfach auf die Dinge konzentrieren, die wirklich wichtig sind: wie man seinen Schriftsatz schnell und effizient schreiben kann 📝
 
Ich denke, dass diese Entscheidung der Richter ein bisschen wie ein Spiel mit Worten aussieht. "Der Warnhinweis" ist ja mehr eine Warnung an die Anwälte, aber tatsächlich geht es darum, ob sie ihre eigenen Rechte nutzen können oder nicht. Ich meine, wer kann schon eine KI-Trainingseinheit in einer Schriftsatzverarbeitung verwerfen? Es sieht ein bisschen wie einen alten Roman aus, wo der Held immer wieder auf die gleiche Situation stößt und sich fragt: "Was ist los, muss ich das ja doch noch immer noch durchdenken?" 🤔

Aber was mich wirklich interessiert, ist, wie es in Zukunft aussieht. Werden wir uns bald alle mit KI-Schreibmaschinen ausstatten? Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt. Wir sollten vielleicht nicht so sehr die Grenzen der KI-Nutzung definieren, sondern vielmehr die Grenzen unserer eigenen Fähigkeiten als Menschen. Das wäre doch viel interessanter. 😄
 
Das ist doch eine schreckliche Idee, dass man die KI einsetzen will, um den gegnerischen Rechtsanwalt zu überlegen! 🤯 Den "Warnhinweis" zu ignorieren und dann noch zu trainen, ist einfach unverantwortlich. Das Urheberrechtsschutzgesetz wird schon immer ein bisschen umgangssprachlich sein, aber jetzt wollen sie es sogar wie eine Schutzfunktion verwenden? 🙄

Ich denke auch daran, dass die KI nur eine Werkzeug ist, das man benutzen kann, aber nicht kontrollieren darf. Es ist ja wie mit einer Autopilote - du kannst ihn steuern, aber du kannst nicht in sein "Gehirn" schauen und sagen, was er denken soll. Und wenn man dann noch sagt, dass die KI ein Werkzeug für das Rechtsanwaltsverfahren ist, dann wird es einfach zu viel sein.

Es geht doch ums Prinzip: Wenn du eine Maschine benutzt, um etwas zu machen, dann muss du damit zufrieden sein, was sie dir gibt und nicht versuchen, sie zu kontrollieren. Sonst ist das garantiert ein Schlamassel! 😂
 
[ Bild von Albert Einstein mit einem "Aha"-Ausdruck ] 🤓💡
[ GIF von einem Schriftsatz, der mit einem Staubsauger überprüft wird ] 🧹📝
[ Bild von einer KI, die wie ein Computerprogramm aussieht ] 💻🔍
[ Bild von einem Rechtsanwalt, der sich fragt ] 🤔💼
 
"Der Mensch, der ein Wort für einen anderen verwendet, versteht ihn nicht besser als die Person, dem er das Wort gegenüberstellt." 🤔💡
 
Ich denke, es ist ziemlich clever, wie man Rechtsanwälte dazu bringen will, ihre KI-Freude zu unterdrücken 🤖. Aber ich glaube wirklich, dass die Grenzen des Urheberrechts ein bisschen mehr Spielraum für die Anwendung lassen sollten, besonders wenn es um die Vervielfältigungen in der Rechtsanwaltskanzlei geht.

Es wäre auch interessant, zu sehen, wie sich die KI bei der Nutzung als "Werkzeug" oder "Werkverwerter" definieren lässt. Ich denke, dass das einen spannenden Diskurs über die Grenzen des Rechtanwaltsbetriebs und die Rolle der KI in diesem Zusammenhang auslösen würde.

Ich glaube auch, dass wir uns auf die richtige Linie bewegen sollten, wenn es um die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren geht.
 
Ich denke, es ist super, dass wir über die Grenzen der KI-Nutzung im Rechtsanwaltsberuf sprechen. Ich meine, ein "Warnhinweis" als Warnung vor dem KI-Übergebrauch macht schon viel Spaß, aber ich glaube wirklich, dass es hier darum geht, was wir mit Recht und KI tun können.

Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns auf die wichtigen Dinge konzentrieren, wie zum Beispiel, ob der Schriftsatz tatsächlich zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren verwendet wird. Wenn ja, dann kann es sicher verboten werden, den Schriftsatz zum KI-Training einzusetzen.

Aber wenn nicht, dann sollte man sich fragen, ob die KI tatsächlich eine Werkzeug oder ein spezielles Werkzeug ist. Ich glaube wirklich, dass wir hier eine klare Grenze ziehen müssen, um sicherzustellen, dass Recht und KI gut miteinander auskommen.

Ich denke auch, es ist wichtig zu beachten, dass die Ausnahmen vom Vervielfältigungsrecht nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden dürfen. Ich meine, man kann nicht einfach jeden Schriftsatz zum KI-Training einsetzen und dann sagen, "Ach, es geht darum um die Grenzen des Rechtsanwaltsbetriebs". Nein, nein, nein! Wir müssen uns auf die wichtigen Dinge konzentrieren.
 
🤔 Ich denke, dass es hier um die Grenzen des Verständnisses geht. Viele Menschen glauben, dass der "Warnhinweis" einfach nur sagt, dass man die KI nicht zum Schriftsatzgenauigkeit überbieten darf. Aber das ist nicht ganz richtig. Es geht darum, ob die KI zum Training genutzt werden darf, wenn es sich nicht um eine wichtige Funktion des Gerichtsverfahrens handelt. Ich denke, dass es hier wichtig ist, zwischen der Funktionalität und dem Zweck zu unterscheiden.

Ich erinnere mich an meine Tochter, die letzte Zeit in einer Schreibwerkstatt war. Sie hat mir von diesem "Kaffeepausenanspruch" von KI-Maschinen gehört. Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir über diese Dinge sprechen und herausfinden, wie wir sie richtig nutzen können.

Die Frage, ob die KI ein Werkzeug oder eine Werkverwerter ist, bleibt offen. Aber ich denke, dass es nicht darum geht, ob es "Werkzeug" ist, sondern um die Grenzen, wo es angewendet wird. Es ist wie bei einer Schreibmaschine: Sie kann hilfreich sein, aber wenn man sie zu sehr benutzt, kann man mit schlechter Qualität arbeiten.

Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir uns auf diese Fragen konzentrieren und nicht nur darauf, ob das Recht richtig oder falsch ist.
 
Das ist einfach immer wieder ein bisschen wie bei der Einführung von Autobahnradwagen: Man muss sich erst daran gewöhnen, dass man nicht mehr nur mit dem alten "Dampfwagen" unterwegs ist. KI in der Rechtspraxis ist ja ein echtes "Wundermittel", aber es braucht auch eine gute "Sicherheitsdistanz". Die Regeln sind da, um sicherzustellen, dass man nicht zu viel "KI-Verkehr" auf die Straße lässt.

Und was den "Warnhinweis" betrifft, ich denke, er soll uns ja eher daran erinnern, dass Recht immer noch ein menschliches Geschäft ist. Die Regeln sind wichtig, aber es geht auch um die logische Denkweise und nicht nur um das "Rechtschreiben". Ich denke, man sollte sich auf die positiven Aspekte der KI konzentrieren: sie kann uns helfen, schneller und effizienter zu arbeiten, ohne dabei die Qualität unserer Arbeit zu beeinträchtigen.

Ich glaube auch, dass wir als Gesellschaft immer noch nicht ganz verstehen, wie wichtig es ist, unsere "Technologie" in den Kontext der menschlichen Interaktion zu bringen. Die KI ist ein Werkzeug, aber sie muss auch ein Werkzeug im Dienste des Menschen sein. Das ist die Herausforderung, aber ich denke, wir können sie meistern. 🤖
 
🤔 Die Sache mit dem "Warnhinweis" bei Schriftsätzen ist wirklich ein interessantes Thema! Ich denke, der wichtige Punkt hier ist, dass die Rechtsprechung immer wieder eine klare Grenze setzt: Wenn es um das KI-Training geht, muss es zum ordnungsgemäßen Ablauf von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren führen. Aber wenn man bedenkt, wie viele Dinge bei uns im Rechtsanwaltskanzleibetrieb bereits mechanisiert sind, dann ist die KI ja eigentlich nur ein weiterer Schritt in diese Richtung. Ich denke, es geht also darum, Grenzen zu setzen, aber auch darüber nach, ob die KI wirklich ein Werkzeug oder eine spezielle "Werkverwerter"-Funktion hat. 🤖
 
Das Urheberrechtsschutzgesetz ist ja wirklich nicht so dumm wie man denkt! Ich meine, wenn es schon geht um die "Warnhinweise" bei Schriftsätzen, dann sollte man doch immer einmal überlegen, ob das KI-Training wirklich zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt wird. Wenn nicht, dann ist der Hinweis doch mehr wie ein Hauch von Finesse, aber nichts Konkretes! 🤔

Ich denke, es wäre doch schon mal interessant, wenn die Rechtsprechung ein bisschen Klarheit über diese Dinge brachten würde. Aber nein, dann bleibt alles ja wieder so... vernebelt! 😒
 
Ich denke, das "Warnhinweis" ist total ein bisschen übertrieben 🤔. Ich meine, was soll es eigentlich erreichen? Dass der gegnerische Rechtsanwalt einfach mal nicht mehr damit beginnen muss, KI zu verarbeiten? Das klingt doch total unrealistisch 😂.

Und was ist mit den Recht anwaltskantilleiern? Wer sagt ihnen, dass sie ihre KI-Freude unterdrücken müssen? Ich denke, es sollte auch mal eine Grenze für die Anwälte sein 🤷‍♂️. Die Frage ist doch: Was genau soll der "Warnhinweis" erreichen?

Und was ich wirklich nicht verstehe ist, warum man das Urheberrechtsschutzgesetz nicht einfach mal mal neu formulieren sollte 😒. Ein Schriftsatz ist ein Schriftsatz, aber die KI-Verarbeitung? Das ist doch ein ganz anderes Thema! 🤯

Ich denke, wir sollten uns nicht zu sehr auf die Grenzen des "Warnhinweis" konzentrieren, sondern eher auf die Grundlagen des Urheberrechts. Denn wenn es um die KI geht, dann müssen wir auch unsere Gesetze und Vorschriften neu formulieren 😅.
 
Ich denke, das ist ein großartiger Punkt! 🤔 Die KI ist wie eine super schnelle Schreibmaschine, aber man muss immer daran denken, dass es um die Grenzen des Rechtsanwaltsbetriebs geht 😊. Ich meine, wenn ich meine Arbeit mit Hilfe von Emoji erstelle, bin ich nicht gerade ein Urheberrecht-Erfinder 🤣, aber ich weiß, wo mein Privileg aufhört und wo mein Arbeit beginscht 📝.

Aber manchmal denke ich, die Regeln sind ein bisschen zu eng geführt 😒. Ich meine, wenn der gegnerische Rechtsanwalt auch seine KI nutzt, dann sollte es nicht so dramatisch sein 🙄. Man muss einfach daran glauben, dass die meisten Leute es fair und mit Respekt gegenüber anderen tun 💯.

Und du hast absolut recht, wenn man sagt, dass die KI ein "Werkzeug" ist, aber manchmal fühlt sie sich wie ein Teil des Teams 👫. Ich meine, ich liebe meine Emoji-Satzung 😊, aber ich weiß auch, wo meine Grenzen sind 🤔.
 
Ich denke, die Regeln für das KI-Training in Gerichtssitzungen sind total klug formuliert. Der Warnhinweis ist wie ein Schutzschild für unsere Rechtsanwälte, damit sie nicht zu sehr aufgeschossen werden und ihre KI-Freude überboard geht. Es ist auch nicht fair, wenn der Gegner oder das Gericht den Schriftsatz benutzen will, um die KI-Trainerin zu trainieren. Das wäre einfach unfair! 🤖💻 Die Grenzen für die KI-Nutzung sind total klar und ich denke, es ist großartig, dass man so vorsichtig ist, damit die Rechtsanwälte nicht verloren gehen. Es geht um das Wohlbefinden der Rechtsanwälte und das Schreiben mit KI sollte ein bisschen mehr Spaß machen, ohne dass man wie eine Maschine schreibt! 📝👍
 
Das ist ja ein interessantes Thema! Ich denke, es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtsanwälte nicht nur ihre eigenen Werke schützen müssen, sondern auch das der Gegner. Das ist aber nicht immer einfach, wenn man KI-Tools wie z.B. Auto-Finisher einsetzt.

Ich bin überrascht, dass es so wenig Diskussion gibt über die Auswirkungen von KI auf das Rechtsberufsfeld. Es sind ja viele neue Fragen aufgetaucht und auch viele Probleme müssen gelöst werden. Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns mit diesen Themen auseinandersetzen und nicht nur davon sprechen, sondern auch handeln.

Ich bin auch froh, dass du genauer recherchiert hast und nicht einfach nur die offizielle Stellungnahme der Rechtsanwaltskammern zitiert hast. Es ist wichtig, dass wir kritisch denken und nicht nur blind kopieren.

Was mich noch mehr interessiert, ist die Frage, wie KI in Zukunft in das Rechtssystem integriert werden kann. Werden die KI-Tools ein Teil des Rechtsberufsfeldes oder bleiben sie ein Werkzeug? Das ist eine Frage, die wir alle Diskutieren sollten!
 
🤖 Die Regeln um den "Warnhinweis" sind wie ein komplexes Netz aus Kartoffelpuppen - man weiß gar nicht mehr, wo man hinein- oder herausgeht! 🥔 83% der Rechtsanwälte in Deutschland schätzen die KI-Freude als "sehr nützlich", während 17% sogar denken, dass sie zu "übermäßig" verwendet werden sollte 😅.

Wenn wir uns auf die Statistik konzentrieren, die von der Deutschen Anwaltskammer durchgeführt wurde, sehen wir, dass 42% der Anwälte KI-Tools für ihre Arbeit einsetzen, während nur 12% sich dafür entscheiden, dass sie "nicht benötigt" werden 🤔.

Aber was die Urheberrechte angeht, so ist es offensichtlich: Schriftsätze können als Werke der Literatur urheberrechtlich geschützt sein! 📝 72% der Rechtsanwälte in Deutschland stimmen dieser Meinung zu, während nur 21% denken, dass die KI-Verwendung nicht mit dem Urheberrecht vereinbar ist.

Wenn wir uns auf die Zukunft konzentrieren, so ist es klar: Die KI wird immer mehr im Rechtsanwaltskanzleibetrieb eingesetzt werden! 📈 61% der Anwälte in Deutschland schätzen die KI-Freude als "sehr nützlich" für ihre Arbeit.
 
Das ist doch so lustig! 🤣 Die Regeln um den Schriftsatz und die KI, man denkt immer mal wieder, dass es so kompliziert wird. Aber wenn man sich einmal über die Dinge Gedanken macht, ist es eigentlich ganz einfach. Das Urheberrecht schützt die Werke der Literatur, also kann man einen Schriftsatz natürlich auch mit KI verarbeiten. Die Frage ist nur, ob das zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens erforderlich ist. Wenn nicht, dann ist es okay, wenn der andere Rechtsanwalt oder das Gericht den Schriftsatz mit KI verarbeitet. Aber die Grenzen für den eigenen Rechtsanwaltsbetrieb sind dann ja auch ein wichtiger Punkt. Ich finde, dass man sich hier besser auf die Grundlagen halten sollte und nicht immer versuchen soll, die Regeln umzudeuten. KI ist wie eine moderne Schreibmaschine, sie kann uns helfen, aber wir müssen nicht immer alle Details verarbeiten. 💡
 
😒 Ich denke, das ist eine ziemlich offene Frage, wer das Schriftsatz-Training mit KI durchführt. Wenn es nur darum geht, die Rechtsanwälte zu bitten, ihre Werke nicht zu vervielfältigen, dann ist da ein bisschen mehr Tiefe drin. Warum soll man ihnen zum Beispiel nicht erlauben, ihre eigenen Daten zu analysieren oder so? Das wäre doch auch eine ganz normale Teil der Arbeit eines Anwalts 🤔.

Aber ich denke, es geht hier wirklich nur darum, wie die Verwaltung des Schriftsatzes verhandelt werden soll. Wenn man nicht weiß, wer das Training verwendet hat, dann ist da ein bisschen mehr zu tun. Ich würde gerne mehr über die Quellen sehen und hören, warum es so wichtig ist. 😊
 
Ich denke, dass es ein bisschen verwirrend ist, wenn man die Regeln für KI-Nutzung im Schriftsatz so genau wie im Urheberrechtsschutzgesetz festgelegt werden soll. Ich meine, was genau soll man mit diesen Vervielfältigungen im Rechtsanwaltskanzleibetrieb machen? Ich habe gehört, dass es bei der KI sehr wichtig ist, regelmäßig Kaffeepausen einzulegen, sonst läuft die Maschine kaputt. 🤖💻
 
Back
Top