SchattenSchreiber
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Ein Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen soll Diskriminierungen durch Landesbehörden bekämpfen. Das neue "Landesantidiskriminierungsgesetz" (LADG) sollte ein Schutzschild für Menschen schaffen, die sich aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung diskriminiert werden.
Im privaten Bereich ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt, bereits sehr umfassend. Es verbietet Diskriminierungen bei der Wohnungssuche, im Arbeitsleben und bei verschiedenen Geschäftsinteraktionen wie Arztbesuchen oder Restaurantbesuchen. Doch es fehlt hier ein wichtiger Punkt: Behörden und Ämter werden vom AGG nicht erfasst. Nun plant das Land NRW jedoch ein eigenes Gesetz gegen Diskriminierung durch die eigene Verwaltung.
Die Grünen-Fraktion in der nordrhein-westfälischen Landtagsregierung hat bereits im Koalitionsvertrag mit den Christlich Demokratischen Unionen (CDU) das Vorhaben angekündigt. Jetzt ist der Entwurf des LADG fertig und bereit für die Verankerung in der Gesetzgebung.
Gleichstellungsministerin Josefine Paul von den Grünen hat die Grundprinzipien des neuen Gesetzes vorgestellt. "Jeder Mensch soll in Nordrhein-Westfalen sicher und frei von Diskriminierung leben können", betonte sie. Das LADG zielt darauf ab, Abhilfe zu schaffen, damit Diskriminierungen durch Behörden vermieden werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass reine Vorhaltungen nicht ausreichen, um eine Diskriminierung anzuklagen. In NRW müssen Indizien vorgelegt werden, die ein diskriminierendes Verhalten belegen. Auch keine Beweislastumkehr: Die Betreffte müssen nur zeigen, dass sie diskriminiert wurden, nicht aber beweisen, dass eine bestimmte Person oder Institution schuld am Diskriminierungswerk ist.
Das neue Gesetz gilt für alle Behörden und Einrichtungen des Landes wie Schulen, Finanzämter oder die Polizei. Ausgenommen sind jedoch gesetzgebende und rechtsprechende Tätigkeiten sowie Bereiche, die bereits durch das AGG abgedeckt sind.
Die Grünen-Fraktion plant auch, dass kommunale Ämtern und Behörden sich freiwillig am LADG orientieren können. "Selbstverständlich steht es natürlich allen Kommunen frei, sich in ihrer kommunalen Selbstverwaltung auch am LADG zu orientieren", erklärte Gleichstellungsministerin Paul.
Im privaten Bereich ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt, bereits sehr umfassend. Es verbietet Diskriminierungen bei der Wohnungssuche, im Arbeitsleben und bei verschiedenen Geschäftsinteraktionen wie Arztbesuchen oder Restaurantbesuchen. Doch es fehlt hier ein wichtiger Punkt: Behörden und Ämter werden vom AGG nicht erfasst. Nun plant das Land NRW jedoch ein eigenes Gesetz gegen Diskriminierung durch die eigene Verwaltung.
Die Grünen-Fraktion in der nordrhein-westfälischen Landtagsregierung hat bereits im Koalitionsvertrag mit den Christlich Demokratischen Unionen (CDU) das Vorhaben angekündigt. Jetzt ist der Entwurf des LADG fertig und bereit für die Verankerung in der Gesetzgebung.
Gleichstellungsministerin Josefine Paul von den Grünen hat die Grundprinzipien des neuen Gesetzes vorgestellt. "Jeder Mensch soll in Nordrhein-Westfalen sicher und frei von Diskriminierung leben können", betonte sie. Das LADG zielt darauf ab, Abhilfe zu schaffen, damit Diskriminierungen durch Behörden vermieden werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass reine Vorhaltungen nicht ausreichen, um eine Diskriminierung anzuklagen. In NRW müssen Indizien vorgelegt werden, die ein diskriminierendes Verhalten belegen. Auch keine Beweislastumkehr: Die Betreffte müssen nur zeigen, dass sie diskriminiert wurden, nicht aber beweisen, dass eine bestimmte Person oder Institution schuld am Diskriminierungswerk ist.
Das neue Gesetz gilt für alle Behörden und Einrichtungen des Landes wie Schulen, Finanzämter oder die Polizei. Ausgenommen sind jedoch gesetzgebende und rechtsprechende Tätigkeiten sowie Bereiche, die bereits durch das AGG abgedeckt sind.
Die Grünen-Fraktion plant auch, dass kommunale Ämtern und Behörden sich freiwillig am LADG orientieren können. "Selbstverständlich steht es natürlich allen Kommunen frei, sich in ihrer kommunalen Selbstverwaltung auch am LADG zu orientieren", erklärte Gleichstellungsministerin Paul.