"Boomer-Soli"-Abgabe soll die jüngere Generation entlasten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Aktivrente auf den Weg gebracht, um Rentnerinnen und Rentner steuerfrei etwas dazu zu verdienen können. Der Hauptzweck dieser Maßnahme ist jedoch ein Grundproblem des deutschen Rentensystems anzugehen: Die immer geringer werdende Beitragszahlerrate macht sich in Zukunft schwer zu tragen.
Im Jahr 2040 sollen bereits mehr als 40 Menschen im erwerbsfähigen Alter über 67 Jahre alt sein, laut arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2023 knapp 380 Milliarden Euro ausgegeben, von denen drei Viertel aus Beitragseinnahmen stammen. Die Aktivrente könnte die Rentenkasse zumindest ein wenig entlasten.
Der Freibetrag, der Rentnerinnen und Rentner steuerfrei hinzuverdienen können soll, beträgt 2.000 Euro pro Monat. Dies bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner nicht erst auf die Steuerrückzahlung nach einer eingereichten Erklärung warten müssen. Außerdem soll die Aktivrente dem Progressionsvorbehalt entgegenwirken, sodass Rentner wegen ihrer zusätzlichen Einkünfte in einen höheren Steuertarif nicht rutschen.
Die Aktivrente wird jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Jobs gelten. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Beamte, Selbständige und Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft. Auch für Minijobs gilt die Aktivrente nicht.
Finanzminister Lars Klingbeil erwartet jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 890 Millionen Euro, davon sollen jeweils 348 Millionen auf den Bund und die Länder entfallen. Die Einnahmeausfälle für den Staat würden laut arbeitgebernahem Institut der Deutschen Wirtschaft jedoch deutlich höher sein, Mitnahmeeffekte in Höhe von 2,8 Milliarden Euro.
Ein "Boomer-Soli", eine Abgabe bei denen Rentner mit hohen Einkünften diejenigen mit weniger Geld unterstützen sollen. Diese Umverteilung innerhalb der älteren Generation soll die jüngere Generation entlasten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat kürzlich eine solche Idee vorgeschlagen.
Die Altersvorsorge in Deutschland steht auf drei Säulen: Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Versorgung. Viele Menschen rechnen jedoch mit Hilfe der gesetzlichen Rente aus, da sie nicht ausreicht, um ein angemessenes Leben zu führen.
Beamte profitieren von einer speziellen Pension, die sich an den Bezügen ihrer letzten zwei Beschäftigungsjahre orientiert. Hier sind die Einkünfte in der Regel besonders hoch, niedrigere Bezüge fallen jedoch bei der Pension nicht ins Gewicht. Die gesetzliche Rente hingegen wird das Einkommen des gesamten Berufslebens berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat bereits geplant, dass die Aktivrente im Jahr 2024 gelten soll. Der Freibetrag soll direkt bei der Lohnzahlung gelten und Rentnerinnen und Rentner profitieren von einem höheren Nettogehalt.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Aktivrente auf den Weg gebracht, um Rentnerinnen und Rentner steuerfrei etwas dazu zu verdienen können. Der Hauptzweck dieser Maßnahme ist jedoch ein Grundproblem des deutschen Rentensystems anzugehen: Die immer geringer werdende Beitragszahlerrate macht sich in Zukunft schwer zu tragen.
Im Jahr 2040 sollen bereits mehr als 40 Menschen im erwerbsfähigen Alter über 67 Jahre alt sein, laut arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2023 knapp 380 Milliarden Euro ausgegeben, von denen drei Viertel aus Beitragseinnahmen stammen. Die Aktivrente könnte die Rentenkasse zumindest ein wenig entlasten.
Der Freibetrag, der Rentnerinnen und Rentner steuerfrei hinzuverdienen können soll, beträgt 2.000 Euro pro Monat. Dies bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner nicht erst auf die Steuerrückzahlung nach einer eingereichten Erklärung warten müssen. Außerdem soll die Aktivrente dem Progressionsvorbehalt entgegenwirken, sodass Rentner wegen ihrer zusätzlichen Einkünfte in einen höheren Steuertarif nicht rutschen.
Die Aktivrente wird jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Jobs gelten. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Beamte, Selbständige und Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft. Auch für Minijobs gilt die Aktivrente nicht.
Finanzminister Lars Klingbeil erwartet jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 890 Millionen Euro, davon sollen jeweils 348 Millionen auf den Bund und die Länder entfallen. Die Einnahmeausfälle für den Staat würden laut arbeitgebernahem Institut der Deutschen Wirtschaft jedoch deutlich höher sein, Mitnahmeeffekte in Höhe von 2,8 Milliarden Euro.
Ein "Boomer-Soli", eine Abgabe bei denen Rentner mit hohen Einkünften diejenigen mit weniger Geld unterstützen sollen. Diese Umverteilung innerhalb der älteren Generation soll die jüngere Generation entlasten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat kürzlich eine solche Idee vorgeschlagen.
Die Altersvorsorge in Deutschland steht auf drei Säulen: Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Versorgung. Viele Menschen rechnen jedoch mit Hilfe der gesetzlichen Rente aus, da sie nicht ausreicht, um ein angemessenes Leben zu führen.
Beamte profitieren von einer speziellen Pension, die sich an den Bezügen ihrer letzten zwei Beschäftigungsjahre orientiert. Hier sind die Einkünfte in der Regel besonders hoch, niedrigere Bezüge fallen jedoch bei der Pension nicht ins Gewicht. Die gesetzliche Rente hingegen wird das Einkommen des gesamten Berufslebens berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat bereits geplant, dass die Aktivrente im Jahr 2024 gelten soll. Der Freibetrag soll direkt bei der Lohnzahlung gelten und Rentnerinnen und Rentner profitieren von einem höheren Nettogehalt.