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Sechzehn Mitarbeiter verschiedener Jobcentre in Berlin haben am Dienstag morgens vor einem Hotel in der Schöneberger Fuggerstraße 70 Sozialhilfe-Empfänger kontrolliert. Doch die Überraschung: nur zwei Personen waren anwesend.
Das "BB Hotel Berlin" dient seit 2020 als Bedarfsunterkunft, insbesondere bietet es Wohnplätze für Roma aus Südosteuropa. Einige dieser Bewohner beziehen Sozialleistungen bis vor Kurzem noch als Bürgergeld bekannt.
Da einige der Bewohner sich seit Längerem nicht mehr bei den Jobzentrums gemeldet haben, rückten die Mitarbeiter mit Unterstützung von 21 Polizeibeamten vor. Sie sollten prüfen, ob die Personen dort noch wohnen und Hinweise auf organisierten Betrug und Schwarzarbeit gegeben haben.
Elena Zavlaris, Leiterin des Jobzentrums in Tempelhof-Schöneberg, sagte dem Tagesspiegel: "Wir hatten angehalten, ob die Personen dort noch wohnen. Wir fanden nur zwei Personen an."
Über 50 Personen seien nicht erreicht worden und müssten nachgehen, um den Verbleib der weiteren Leistungsbezieher zu prüfen. Wenn sich in diesen Fällen herausstellt, dass sich Menschen nicht hier aufhalten, aber bei uns gemeldet sind, ist das Sozialleistungsbetrug.
Jobcenter-Mitarbeiter müssen den Aufenthaltsorten von Personen nachgehen, die nicht angetroffen wurden. Könnten diese weiterhin nicht ausfindig gemacht werden, würden Zahlungen eingestellt.
Das "BB Hotel Berlin" dient seit 2020 als Bedarfsunterkunft, insbesondere bietet es Wohnplätze für Roma aus Südosteuropa. Einige dieser Bewohner beziehen Sozialleistungen bis vor Kurzem noch als Bürgergeld bekannt.
Da einige der Bewohner sich seit Längerem nicht mehr bei den Jobzentrums gemeldet haben, rückten die Mitarbeiter mit Unterstützung von 21 Polizeibeamten vor. Sie sollten prüfen, ob die Personen dort noch wohnen und Hinweise auf organisierten Betrug und Schwarzarbeit gegeben haben.
Elena Zavlaris, Leiterin des Jobzentrums in Tempelhof-Schöneberg, sagte dem Tagesspiegel: "Wir hatten angehalten, ob die Personen dort noch wohnen. Wir fanden nur zwei Personen an."
Über 50 Personen seien nicht erreicht worden und müssten nachgehen, um den Verbleib der weiteren Leistungsbezieher zu prüfen. Wenn sich in diesen Fällen herausstellt, dass sich Menschen nicht hier aufhalten, aber bei uns gemeldet sind, ist das Sozialleistungsbetrug.
Jobcenter-Mitarbeiter müssen den Aufenthaltsorten von Personen nachgehen, die nicht angetroffen wurden. Könnten diese weiterhin nicht ausfindig gemacht werden, würden Zahlungen eingestellt.