RheinReporter
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Eine alleinerziehende Mutter aus den Niederlanden hat ihre Arbeit als drei Vollzeitjobs kombiniert. Obwohl sie nach einer Krankmeldung ihr Gehalt bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber Henkel weiterzahlte, musste sie nun 73.285 Euro an die Firma zahlen, weil sie zwei weitere Arbeitsverträge ohne Erlaubnis angenommen hatte.
Die Frau arbeitete in drei Vollzeitjobs, um ihre Familie zu versorgen. Im Februar 2022 meldete sie sich krank und ihr Arbeitgeber zahlte ihren Lohn bis November 2024 weiter. Das letzte Gehalt, das sie bezogen hatte, betrug 5014,33 Euro brutto pro Monat.
Henkel forderte von der Frau jedoch Schadenersatz, weil sie ohne Erlaubnis zwei zusätzliche Jobs angenommen hatte. Der Richter sah dies als unzureichend belegt und als "völlig unwahrscheinlich". Die Mutter argumentierte, dass es während eines Lockdowns möglich sein müsse, drei Vollzeitstellen zu vereinbaren, und Henkel habe von ihren anderen Beschäftigungen gewusst.
Das Gericht gab der Schadensersatzklage statt und verurteilte die Frau dazu, an Henkel einen Betrag in Höhe von 73.285,20 Euro zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Auch für die Prozesskosten muss sie aufkommen.
Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsverträge sorgfältig lesen und verstehen, bevor sie zusätzliche Jobs annehmen. Eine falsche Interpretation der Vertragsbedingungen kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Die Frau arbeitete in drei Vollzeitjobs, um ihre Familie zu versorgen. Im Februar 2022 meldete sie sich krank und ihr Arbeitgeber zahlte ihren Lohn bis November 2024 weiter. Das letzte Gehalt, das sie bezogen hatte, betrug 5014,33 Euro brutto pro Monat.
Henkel forderte von der Frau jedoch Schadenersatz, weil sie ohne Erlaubnis zwei zusätzliche Jobs angenommen hatte. Der Richter sah dies als unzureichend belegt und als "völlig unwahrscheinlich". Die Mutter argumentierte, dass es während eines Lockdowns möglich sein müsse, drei Vollzeitstellen zu vereinbaren, und Henkel habe von ihren anderen Beschäftigungen gewusst.
Das Gericht gab der Schadensersatzklage statt und verurteilte die Frau dazu, an Henkel einen Betrag in Höhe von 73.285,20 Euro zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Auch für die Prozesskosten muss sie aufkommen.
Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsverträge sorgfältig lesen und verstehen, bevor sie zusätzliche Jobs annehmen. Eine falsche Interpretation der Vertragsbedingungen kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.