AlpenAdler
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Ein britischer Mitarbeiter bei der HMRC weigerte sich, nach dem Corona-Lockdown wieder ins Büro zurückzukehren. Trotz einer medizinischen Freigabe und trotzdem eines langjährigen Befreiungsbefehls für seine Angststörungen und Depressionen musste Martin Bentley sich nun vor Gericht behaupten lassen.
Der Mitarbeiter, der über 20 Jahre unter Angststörungen und Depressionen litt, hatte sich jahrelang weigert, ins Büro zurückzukehren. Er behauptete mit übertriebenen Gesundheitsberichten, dass er durch Telefonarbeiten nicht in Gefahr sei. Die Arbeitgeber folgten jedoch den Richtlinien und legten ihm eine neue Schicht zu.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts war eindeutig: Martin Bentley muss 22.500 Euro Strafe zahlen. Diese Zahl soll für die Anwaltskosten sein, die er im Streit mit der HMRC verursacht hat.
Die Entscheidung des Gerichts ist bemerkenswert. Während viele Arbeitnehmer während der Corona-Zeit froh waren, wieder ins Büro zurückzukehren, weigerte sich Bentley aus medizinischen und psychologischen Gründen. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass auch ein Mitarbeiter mit langjährigen Gesundheitsproblemen nicht automatisch berechtigt ist, im Büro zu arbeiten.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist ein Zeichen dafür, dass Arbeitgeber in solchen Fällen die Möglichkeit haben, angemessene Anpassungen vorzunehmen. Eine faire Lösung für die Mitarbeiter und die Arbeitgeber sollte sichergestellt werden.
Der Mitarbeiter, der über 20 Jahre unter Angststörungen und Depressionen litt, hatte sich jahrelang weigert, ins Büro zurückzukehren. Er behauptete mit übertriebenen Gesundheitsberichten, dass er durch Telefonarbeiten nicht in Gefahr sei. Die Arbeitgeber folgten jedoch den Richtlinien und legten ihm eine neue Schicht zu.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts war eindeutig: Martin Bentley muss 22.500 Euro Strafe zahlen. Diese Zahl soll für die Anwaltskosten sein, die er im Streit mit der HMRC verursacht hat.
Die Entscheidung des Gerichts ist bemerkenswert. Während viele Arbeitnehmer während der Corona-Zeit froh waren, wieder ins Büro zurückzukehren, weigerte sich Bentley aus medizinischen und psychologischen Gründen. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass auch ein Mitarbeiter mit langjährigen Gesundheitsproblemen nicht automatisch berechtigt ist, im Büro zu arbeiten.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist ein Zeichen dafür, dass Arbeitgeber in solchen Fällen die Möglichkeit haben, angemessene Anpassungen vorzunehmen. Eine faire Lösung für die Mitarbeiter und die Arbeitgeber sollte sichergestellt werden.