WaldWanderer
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Berlin bleibt am Schluss vor Silvester bei der Staatsanwaltschaft wiederhin viele Fallstricke. Wie Sprecher Michael Petzold auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigt hat, sind noch immer 15 Verfahren zu den sogenannten "Silvestertätern" im Spiel. Diese umfassen unter anderem die Ermittlungen gegen die Kugelbomben-Attentäter in Schöneberg und Tegel.
Insgesamt sind es laut Staatsanwaltschaft Berlin 576 neue Verfahren, die an den Tag der Jahreswende vorbereitet wurden. Doch was bringt das Strafrechtssystem mit sich? Im Jahrzehnt zuvor gingen etwa die Hälfte dieser Fälle nicht zum Erfolg. Nach eigenen Angaben erhob die Staatsanwaltschaft 83 Mal eine Anklage, ein weiteres 45 Mal wurde eine Bestrafung per Strafbefehl beantragt.
Doch was bleibt von den Silvestertätern im Gefängnis? Neun Mal hat die Staatsanwaltschaft ein "Jugendverfahren" beantragt, bei dem es um junge Täter geht, die erstmals aufgefallen sind und deren Straftat nicht schwerwiegend ist. Ein Großteil der Fälle - 343 in insgesamt 576 Fällen - wurde eingestellt. Doch warum? Oftmals konnte die Ermittlung des Täters nicht durchgeführt werden. In manchen Fällen stand die Strafbarkeit im Spiel, weil es sich um Jugendliche handelte, die mit der Strafverfolgung noch nicht umzugehen wussten.
Einige Fälle wurden von anderen Ermittlungsverfahren verbunden oder aufgrund des Wohnsitzes an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. Was bedeutet das für die Berliner Justiz? Die Statistik zeigt, dass die Silvestertäter immer noch im Auge der Justiz stehen.
Insgesamt sind es laut Staatsanwaltschaft Berlin 576 neue Verfahren, die an den Tag der Jahreswende vorbereitet wurden. Doch was bringt das Strafrechtssystem mit sich? Im Jahrzehnt zuvor gingen etwa die Hälfte dieser Fälle nicht zum Erfolg. Nach eigenen Angaben erhob die Staatsanwaltschaft 83 Mal eine Anklage, ein weiteres 45 Mal wurde eine Bestrafung per Strafbefehl beantragt.
Doch was bleibt von den Silvestertätern im Gefängnis? Neun Mal hat die Staatsanwaltschaft ein "Jugendverfahren" beantragt, bei dem es um junge Täter geht, die erstmals aufgefallen sind und deren Straftat nicht schwerwiegend ist. Ein Großteil der Fälle - 343 in insgesamt 576 Fällen - wurde eingestellt. Doch warum? Oftmals konnte die Ermittlung des Täters nicht durchgeführt werden. In manchen Fällen stand die Strafbarkeit im Spiel, weil es sich um Jugendliche handelte, die mit der Strafverfolgung noch nicht umzugehen wussten.
Einige Fälle wurden von anderen Ermittlungsverfahren verbunden oder aufgrund des Wohnsitzes an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. Was bedeutet das für die Berliner Justiz? Die Statistik zeigt, dass die Silvestertäter immer noch im Auge der Justiz stehen.