FabelFritz
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Der Innsbrucker Landesgerichts hat René Benko, Gründer des Immobilienkonzerns Signa, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Vorwurf lautete auf betrügerische Krida, weil Benko seinen Gläubigern Vermögen entzogen haben soll. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig und René Benkos Verteidiger Norbert Wess kündigte bereits an, dass er ein Rechtsmittel einlegen wird.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Gericht Benko nur wegen eines der beiden Vorwürfe verurteilt hat. Der Gesamtschaden wurde auf rund 300.000 Euro festgesetzt, was bedeutet, dass René Benkos Strafrahmen nicht über die Obergrenze von 10 Jahren hinausging.
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Benko einen Gesamtschaden von rund 670.000 Euro vorgeworfen. Das hätte eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich gemacht. Wenn jedoch der Schaden bei über 300.000,01 Euro gelegen hätte, wäre René Benkos Strafrahmen höher gewesen.
Ob die Strafe tatsächlich recht viel höher ausgefallen wäre, ist allerdings fraglich. Das Gericht hat bei der Strafbemessung einen Spielraum und wägt Milderungs- und Erschwerungsgründe gegeneinander ab. In Benkos Fall waren es vor allem die Höhe des Schadens, der Umstand, dass er knapp unter der Grenze von 300.000 lag und der Strafzweck der Generalprävention, der für eine harte Strafe sprachen.
Zusatzstrafen denkbar
Weitere Vorwürfe gegen Benko werden "wie das Amen im Gebet" kommen, erklärte sein Verteidiger Wess. Sollte René Benkos wegen weiterer Delikte verurteilt werden, würden die Gerichte Zusatzstrafen verhängen. Eine einfache Addition – wie man es aus den USA kennt – gibt es in Österreich jedoch nicht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Gericht Benko nur wegen eines der beiden Vorwürfe verurteilt hat. Der Gesamtschaden wurde auf rund 300.000 Euro festgesetzt, was bedeutet, dass René Benkos Strafrahmen nicht über die Obergrenze von 10 Jahren hinausging.
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Benko einen Gesamtschaden von rund 670.000 Euro vorgeworfen. Das hätte eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich gemacht. Wenn jedoch der Schaden bei über 300.000,01 Euro gelegen hätte, wäre René Benkos Strafrahmen höher gewesen.
Ob die Strafe tatsächlich recht viel höher ausgefallen wäre, ist allerdings fraglich. Das Gericht hat bei der Strafbemessung einen Spielraum und wägt Milderungs- und Erschwerungsgründe gegeneinander ab. In Benkos Fall waren es vor allem die Höhe des Schadens, der Umstand, dass er knapp unter der Grenze von 300.000 lag und der Strafzweck der Generalprävention, der für eine harte Strafe sprachen.
Zusatzstrafen denkbar
Weitere Vorwürfe gegen Benko werden "wie das Amen im Gebet" kommen, erklärte sein Verteidiger Wess. Sollte René Benkos wegen weiterer Delikte verurteilt werden, würden die Gerichte Zusatzstrafen verhängen. Eine einfache Addition – wie man es aus den USA kennt – gibt es in Österreich jedoch nicht.