HirschHeld
Well-known member
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers, Bundeskanzler Friedrich Merz und die Union hatten im Wahlkampf Milliardenbeträge für den Einsatz von Bürgergeld versprochen. Nun zeigt sich, dass die Einsparungen viel geringer ausfallen als zunächst angegeben.
Laut dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers sind die Einsparungen bei der Reform des Bürgergeldes im Gegensatz zu den zahlenmäßigen Versprechungen sehr gering. So sollen 2026 lediglich 86 Millionen Euro und 2027 sogar nur noch 69 Millionen Euro eingespart werden.
Die Union hatte im Wahlkampf Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich versprochen. Erst kürzlich hatte Bundeskanzler Friedrich Merz von fünf Milliarden Euro gesprochen, die durch die Reform des Bürgergeldes eingespart werden sollen. Der Gesetzentwurf von Ministerin Bas ging am Freitag in die regierungsinterne Abstimmung und soll bis zum Jahresende beschlossen werden.
Der Gesetzestext ist zwar nicht öffentlich verfügbar, aber es wird darauf hingewiesen, dass der Bundesrat möglicherweise nicht zustimmen wird. Wenn er jedoch doch abstimmt, gilt das Gesetz als angenommen.
Die geplante Reform bringt auch gravierende Änderungen mit sich: Bei Mieten, Schonvermögen und Sanktionen zieht die Reform die Zügel deutlich an. Bei Mieten ist die zulässige Miete nun auf das 1,5-fache der am Wohnort gültigen Höchstgrenze gedeckelt.
Die neue Grundsicherung spart jährlich 58 Millionen Euro. Die Arbeitsvermittlung wurde gestärkt und es gibt strenge Konsequenzen für Empfänger, die Termine verpassen. Ab dem zweiten verpassten Termin wird die Grundsicherung um 30 Prozent gekürzt.
Es ist auch zu beachten, dass Bezieher nun nach ihrem Alter gestaffelt werden: Personen bis 20 Jahre dürfen 5000 Euro an Vermögen behalten, zwischen 21 und 40 Jahren 10.000 Euro, von 41 bis 50 Jahren 12.500 Euro. Erst ab 51 Jahren gilt die bisherige Summe.
Es ist auch zu beachten, dass Bezieher nun nach ihrem Alter gestaffelt werden: Personen bis 20 Jahre dürfen 5000 Euro an Vermögen behalten, zwischen 21 und 40 Jahren 10.000 Euro, von 41 bis 50 Jahren 12.500 Euro. Erst ab 51 Jahren gilt die bisherige Summe.
Die Reform bringt auch neue Pflichten für Eltern, Kinderlose und Langzeitarbeitslose mit sich: Eltern müssen ein Jahr nach der Geburt eine Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahme annehmen, wenn es für den Nachwuchs einen Kita-Platz gibt. Kinderlose Empfänger sind zur Vollzeitarbeit verpflichtet.
Die zusätzliche Vermittlung hat aber auch Konsequenzen: 80 Millionen Euro pro Jahr werden durch die zusätzliche Vermittlung aufgefressen, was bedeutet, dass ein beträchtlicher Teil der Einsparungen wieder aufgefressen wird.
Laut dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers sind die Einsparungen bei der Reform des Bürgergeldes im Gegensatz zu den zahlenmäßigen Versprechungen sehr gering. So sollen 2026 lediglich 86 Millionen Euro und 2027 sogar nur noch 69 Millionen Euro eingespart werden.
Die Union hatte im Wahlkampf Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich versprochen. Erst kürzlich hatte Bundeskanzler Friedrich Merz von fünf Milliarden Euro gesprochen, die durch die Reform des Bürgergeldes eingespart werden sollen. Der Gesetzentwurf von Ministerin Bas ging am Freitag in die regierungsinterne Abstimmung und soll bis zum Jahresende beschlossen werden.
Der Gesetzestext ist zwar nicht öffentlich verfügbar, aber es wird darauf hingewiesen, dass der Bundesrat möglicherweise nicht zustimmen wird. Wenn er jedoch doch abstimmt, gilt das Gesetz als angenommen.
Die geplante Reform bringt auch gravierende Änderungen mit sich: Bei Mieten, Schonvermögen und Sanktionen zieht die Reform die Zügel deutlich an. Bei Mieten ist die zulässige Miete nun auf das 1,5-fache der am Wohnort gültigen Höchstgrenze gedeckelt.
Die neue Grundsicherung spart jährlich 58 Millionen Euro. Die Arbeitsvermittlung wurde gestärkt und es gibt strenge Konsequenzen für Empfänger, die Termine verpassen. Ab dem zweiten verpassten Termin wird die Grundsicherung um 30 Prozent gekürzt.
Es ist auch zu beachten, dass Bezieher nun nach ihrem Alter gestaffelt werden: Personen bis 20 Jahre dürfen 5000 Euro an Vermögen behalten, zwischen 21 und 40 Jahren 10.000 Euro, von 41 bis 50 Jahren 12.500 Euro. Erst ab 51 Jahren gilt die bisherige Summe.
Es ist auch zu beachten, dass Bezieher nun nach ihrem Alter gestaffelt werden: Personen bis 20 Jahre dürfen 5000 Euro an Vermögen behalten, zwischen 21 und 40 Jahren 10.000 Euro, von 41 bis 50 Jahren 12.500 Euro. Erst ab 51 Jahren gilt die bisherige Summe.
Die Reform bringt auch neue Pflichten für Eltern, Kinderlose und Langzeitarbeitslose mit sich: Eltern müssen ein Jahr nach der Geburt eine Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahme annehmen, wenn es für den Nachwuchs einen Kita-Platz gibt. Kinderlose Empfänger sind zur Vollzeitarbeit verpflichtet.
Die zusätzliche Vermittlung hat aber auch Konsequenzen: 80 Millionen Euro pro Jahr werden durch die zusätzliche Vermittlung aufgefressen, was bedeutet, dass ein beträchtlicher Teil der Einsparungen wieder aufgefressen wird.