NordlichtNico
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Bürgergeld-Verschärfung: Künftig werden strengere Regeln gelten, aber auch mehr Freiheit für die Leistungsbezieher.
Die Bundesregierung plant, die Bedingungen für das Bürgergeld zu verschärfen. Wenn man sich nicht an seine Pflichten hält, gibt es strengere Sanktionen. Versäumt jemand hintereinander mehr als drei Termine mit dem Jobcenter, wird künftig alle Leistung eingestellt, ohne Miete oder Heizkosten. Das soll für Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Ausnahme sein.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland kommen, sollen kein Bürgergeld bekommen. Stattdessen werden sie unterstützt, wie es im Asylbewerberleistungsgesetz vorgeschrieben ist. Die Kosten beim Bürgergeld würden dadurch tatsächlich sinken.
Die Reform des Bürgergeldes soll 2026 um 1,32 Milliarden Euro einsparen. Das Arbeits- und Sozialministerium plant auch für den nächsten Jahr, die Kosten für das Bürgergeld zu reduzieren. Die Bundeskanzlerin Friedrich Merz geht davon aus, dass die Reform noch in diesem Jahr abgeschlossen sein wird.
Die Antragssteller bei dem Bürgergeld müssen mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Außerdem müssen sie hilfsbedürftig sein, also unter dem Existenzminimum leben müssen. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen.
Die Berechnung des Bürgergelds basiert auf der Formel "Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld". Ein Kernbaustein ist dabei der Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichern soll. Der Regelbedarf beträgt monatlich 563 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen.
Es gibt auch andere Bausteine, wie den Bedarf für Unterkunft und Heizung oder den Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende. Diese Kosten werden als angemessen erachtet, wenn sie von den Verantwortlichen in den kommunalen Jobcentern genehmigt werden.
Ein Schonvermögen gibt es, das Bürgergeldempfänger nicht antasten müssen. Das Schonvermögen ist bei 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr und 15.000 Euro danach. Aber künftig soll es einheitlich ein Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person geben, der auch die Lebensleistung des Leistungsempfängers berücksichtigt.
Die Bundesregierung plant, die Bedingungen für das Bürgergeld zu verschärfen. Wenn man sich nicht an seine Pflichten hält, gibt es strengere Sanktionen. Versäumt jemand hintereinander mehr als drei Termine mit dem Jobcenter, wird künftig alle Leistung eingestellt, ohne Miete oder Heizkosten. Das soll für Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Ausnahme sein.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland kommen, sollen kein Bürgergeld bekommen. Stattdessen werden sie unterstützt, wie es im Asylbewerberleistungsgesetz vorgeschrieben ist. Die Kosten beim Bürgergeld würden dadurch tatsächlich sinken.
Die Reform des Bürgergeldes soll 2026 um 1,32 Milliarden Euro einsparen. Das Arbeits- und Sozialministerium plant auch für den nächsten Jahr, die Kosten für das Bürgergeld zu reduzieren. Die Bundeskanzlerin Friedrich Merz geht davon aus, dass die Reform noch in diesem Jahr abgeschlossen sein wird.
Die Antragssteller bei dem Bürgergeld müssen mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Außerdem müssen sie hilfsbedürftig sein, also unter dem Existenzminimum leben müssen. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen.
Die Berechnung des Bürgergelds basiert auf der Formel "Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld". Ein Kernbaustein ist dabei der Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichern soll. Der Regelbedarf beträgt monatlich 563 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen.
Es gibt auch andere Bausteine, wie den Bedarf für Unterkunft und Heizung oder den Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende. Diese Kosten werden als angemessen erachtet, wenn sie von den Verantwortlichen in den kommunalen Jobcentern genehmigt werden.
Ein Schonvermögen gibt es, das Bürgergeldempfänger nicht antasten müssen. Das Schonvermögen ist bei 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr und 15.000 Euro danach. Aber künftig soll es einheitlich ein Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person geben, der auch die Lebensleistung des Leistungsempfängers berücksichtigt.