RehReporter
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Bis zur nächsten Bundestagswahl schwebt die Reform des Bürgergelds im Reich der Träume. Die Koalition der Schwarz-Roten hat sich auf einen neuen Weg geeinigt und plant, das Bürgergeld zu umbenennen. Doch nun stehen vor diesem Gesetzesentwurf bereits mehrere Milliarden Euro im Spiel. Aber warum soll es doch schon wieder eine "Reform" geben?
Arbeitsministerin Bas legte den ersten Entwurf zum Umbenennung des Bürgergelds in "Grundsicherung" zur sogenannten Frühabstimmung vor, die von der Bundesregierung regierungsintern geplant ist. Ein weiterer Gesetzesentwurf wurde kurz darauf unter anderem an das Kanzleramt verschickt. Doch nur ein Teil davon soll nach dem Kabinett beschlossen werden und dann in das Parlament zur Abstimmung kommen.
Vor diesem Hintergrund stellte sich Bundeskanzler Merz im Wahlkampf-Modus vor die Frage, ob man "das System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße" stellt. Mit dieser Aussage wollte er 2 Milliarden mit der Reform einsparen. Doch wie auch sein damaliger Kollege Thorsten Frei im November 2024 ausgedrückt hatte: "Wir werden 30 Milliarden Euro sparen". Damals war Frei noch Fraktionschef der CDU, heute Bundeskanzler.
Aber wer soll diese Milliarde in dieser wirtschaftlichen Krise wirklich einsparen? Die Ausgaben für Bürgergeld lagen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr bei rund 47 Milliarden Euro. Doch auch wenn die Bundesregierung demnach bereits im nächsten Jahr etwa 86 Millionen Euro weniger ausgeben will, bleibt das Sparziel noch sehr weit entfernt.
Was bedeutet dies wirklich? Eine Reduzierung um 100000 Regelleistungsberechtigte entspräche einer Einsparung von rund 850 Millionen Euro pro Jahr. Das klingt zwar viel, aber ist doch immer noch nicht mehr als eine Milliarde. Voraussetzung für Einsparungen sei in erster Linie eine "konjunkturelle Belebung".
Die Bundesregierung hofft also auf eine wirtschaftliche Erholung und will diese umwandeln. Doch bis dahin ist es vor der Union und der SPD doch schon wieder viel Hausarbeit zu tun.
Arbeitsministerin Bas legte den ersten Entwurf zum Umbenennung des Bürgergelds in "Grundsicherung" zur sogenannten Frühabstimmung vor, die von der Bundesregierung regierungsintern geplant ist. Ein weiterer Gesetzesentwurf wurde kurz darauf unter anderem an das Kanzleramt verschickt. Doch nur ein Teil davon soll nach dem Kabinett beschlossen werden und dann in das Parlament zur Abstimmung kommen.
Vor diesem Hintergrund stellte sich Bundeskanzler Merz im Wahlkampf-Modus vor die Frage, ob man "das System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße" stellt. Mit dieser Aussage wollte er 2 Milliarden mit der Reform einsparen. Doch wie auch sein damaliger Kollege Thorsten Frei im November 2024 ausgedrückt hatte: "Wir werden 30 Milliarden Euro sparen". Damals war Frei noch Fraktionschef der CDU, heute Bundeskanzler.
Aber wer soll diese Milliarde in dieser wirtschaftlichen Krise wirklich einsparen? Die Ausgaben für Bürgergeld lagen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr bei rund 47 Milliarden Euro. Doch auch wenn die Bundesregierung demnach bereits im nächsten Jahr etwa 86 Millionen Euro weniger ausgeben will, bleibt das Sparziel noch sehr weit entfernt.
Was bedeutet dies wirklich? Eine Reduzierung um 100000 Regelleistungsberechtigte entspräche einer Einsparung von rund 850 Millionen Euro pro Jahr. Das klingt zwar viel, aber ist doch immer noch nicht mehr als eine Milliarde. Voraussetzung für Einsparungen sei in erster Linie eine "konjunkturelle Belebung".
Die Bundesregierung hofft also auf eine wirtschaftliche Erholung und will diese umwandeln. Doch bis dahin ist es vor der Union und der SPD doch schon wieder viel Hausarbeit zu tun.